Familienangehörige mit dem gleichen Nach­namen brauchen keine Vollmacht, um auf den Poststellen füreinander Briefe und Pakete abzuholen. Das gilt auch, wenn sie nicht an der gleichen Adresse wohnen. Nur: Das wissen manche Poststellen nicht, wie verschiedene ­Leser dem K-Tipp geschrieben haben. So musste etwa Heather Bonomo aus Winterthur ZH für ihren Sohn eine Vollmacht ausfüllen, damit er für sie bestimmte Sendungen bei der Post abholen kann. Die Post in Winterthur Seen kassierte dafür 36 Franken.

Post-Sprecher Oliver Flüeler bestätigt: Es gebe beim Personal noch Missverständnisse, doch die würden laufend korrigiert. Richtig sei: Familienangehörige mit dem gleichen Nachnamen brauchen selbst dann keine Vollmacht, wenn sie an einer anderen Adresse wohnen.


Das Wichtigste zur Postvollmacht:

  • Familienangehörige mit dem gleichen Nachnamen brauchen nur einen Ausweis, um füreinander Sendungen abzuholen.
  • Wer eine bestehende Vollmacht bei der Post nicht löscht, erhält eine Rechnung. Begleicht man diese nicht, erhält man eine Mahnung. Zahlt man wieder nicht, wird die Vollmacht automatisch gelöscht.
  • Statt der Post für die Vollmacht 36 Franken bzw. 24 Franken (Ab­schluss per Internet) pro Jahr zu zahlen, kann man selber eine Vollmacht verfassen. Die Post akzeptiert sie nur, wenn sie von einem Notar beglaubigt ist. Das kostet je nach Kanton einmalig zwischen 15 und 50 Franken. Eine Vorlage finden Sie auf www.ktipp.ch