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11.06.2012
Familienangehörige mit dem gleichen Nachnamen brauchen keine Vollmacht, um auf den Poststellen füreinander Briefe und Pakete abzuholen. Das gilt auch, wenn sie nicht an der gleichen Adresse wohnen. Nur: Das wissen manche Poststellen nicht, wie verschiedene Leser dem K-Tipp geschrieben haben. So musste etwa Heather Bonomo aus Winterthur ZH für ihren Sohn eine Vollmacht ausfüllen, damit er für sie bestimmte Sendungen bei der Post abholen kann. Die Post in Winterthur Seen kassierte dafür 36 Franken.
Post-Sprecher Oliver Flüeler bestätigt: Es gebe beim Personal noch Missverständnisse, doch die würden laufend korrigiert. Richtig sei: Familienangehörige mit dem gleichen Nachnamen brauchen selbst dann keine Vollmacht, wenn sie an einer anderen Adresse wohnen.
Das Wichtigste zur Postvollmacht:
- Familienangehörige mit dem gleichen Nachnamen brauchen nur einen Ausweis, um füreinander Sendungen abzuholen.
- Wer eine bestehende Vollmacht bei der Post nicht löscht, erhält eine Rechnung. Begleicht man diese nicht, erhält man eine Mahnung. Zahlt man wieder nicht, wird die Vollmacht automatisch gelöscht.
- Statt der Post für die Vollmacht 36 Franken bzw. 24 Franken (Abschluss per Internet) pro Jahr zu zahlen, kann man selber eine Vollmacht verfassen. Die Post akzeptiert sie nur, wenn sie von einem Notar beglaubigt ist. Das kostet je nach Kanton einmalig zwischen 15 und 50 Franken. Eine Vorlage finden Sie auf www.ktipp.ch
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Familienmitglieder und Ausweis
Also das versteh ich jetzt nicht ganz. Familienmitglieder brauchen nur einen Ausweis. Auf diesem steht aber nicht, ob diese Person mein Mann, mein Sohn, oder mein Bruder ist, sprich mit mir überhaupt verwandt ist, nur weil er den gleichen Nachnamen hat. Wenn ich aber selber eine Vollmacht verfasse, muss diese notariel beglaubigt sein? Müsste dann die Person mit dem Ausweis nicht auch eine notarielle Beglaubigung haben, dass sie mit mir verwandt ist? Was sagt denn der Ausweis schon? Gruss A.G.
Post Service
Die Vollmacht ist neu kostenpflichtig. Mein Versuch, die Vollmachten übers Internet zu löschen scheiterte, weil "eine Registrierung" abgelaufen war (?). Auf eine entsprechende Mitteilung via "Kontakt" habe ich nie eine Antwort erhalten. Mit der Service-Nr. 08484 70 60 50 benötigte ich dann 24 Min. für eine Kontaktaufnahme. Anschliessend schien das Login bzw. die Registrierung zu funktionieren. Über das Login-Bild zur Löschung der Vollmachten kam ich aber nicht hinaus. Schweiz / Post: super Service !!!