Bernd Schneider (57) aus Würenlos AG vergass, am Bahnhof seine Mehrfahrtenkarte zu entwerten. Kaum im Zug, bemerkte er den Lapsus und notierte, wie auf der Rückseite des Billetts vermerkt, das Datum mit Kugelschreiber (siehe K-Tipp 15/07).

Als der Kondukteur kam, informierte Schneider ihn aus freien Stücken über sein Versehen. Doch dieser zeigte kein Verständnis. Im Gegenteil. «Mit einem auf mich sehr unangenehm wirkenden Lächeln verlangte der Kontrolleur, dass ich den Text auf der Rückseite meines Fahrausweises doch bitte laut und deutlich vorlesen solle», empört sich Schneider. Die Situation sei reine Schikane gewesen. Doch er habe gemacht, was von ihm verlangt wurde.

Auf der Rückseite der Mehrfahrtenkarte heisst es: «Sind keine Entwerter vorhanden, ist der Geltungstag mit Kugelschreiber in einem freien Feld einzutragen. Wo Entwerter vorhanden sind, ist der handschriftliche Eintrag nicht gestattet.» Der Kontrolleur verpasste dem Fahrgast eine Busse von 80 Franken wegen «Reisen ohne gültigen Fahrausweis».


SBB entschuldigten sich für Kondukteur

Das wollte Schneider nicht auf sich sitzen lassen – er wehrte sich beim Inkassocenter der SBB. Dort entschuldigte man sich immerhin bei ihm, falls sich das Personal in der Tonalität «vergriffen» haben sollte. Und: die Busse wurde nachträglich halbiert.

Bernd Schneider aber steigt nach diesem für ihn sehr unerfreulichen Vorfall wieder aufs Auto um.