Von 20 000 auf 8545 Franken
Swiss Life belastet ihren Kunden bei fondsgebundenen Lebensversicherungen hohe Prämien und Gebühren - sagt aber bei Vertragsabschluss kein Wort davon.
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K-Tipp 6/2005
23.03.2005
Christian Schürer
Anno 2000, als die Gewinnmöglichkeiten an der Börse unbegrenzt schienen, offerierten immer mehr Versicherer ihren Kunden fondsgebundene Lebensversicherungsprodukte. Auch Kurt Müller aus Pully VD schloss damals bei der Rentenanstalt/Swiss Life eine solche Versicherung ab, bei welcher der Sparteil in Anlagefonds investiert wird. Die Police enthält zudem eine Todesfallversicherung.
Doch die Police hat sich als Reinfall entpuppt. Müllers Einmaleinlage von 20 000 Franken ist mittl...
Anno 2000, als die Gewinnmöglichkeiten an der Börse unbegrenzt schienen, offerierten immer mehr Versicherer ihren Kunden fondsgebundene Lebensversicherungsprodukte. Auch Kurt Müller aus Pully VD schloss damals bei der Rentenanstalt/Swiss Life eine solche Versicherung ab, bei welcher der Sparteil in Anlagefonds investiert wird. Die Police enthält zudem eine Todesfallversicherung.
Doch die Police hat sich als Reinfall entpuppt. Müllers Einmaleinlage von 20 000 Franken ist mittlerweile auf magere 8545 Franken geschrumpft. Der Grund - abgesehen vom Kurseinbruch beim Anlagefonds: Die Versicherung zwackt vom Vermögen hohe Prämien für die Todesfallversicherung sowie Verwaltungsgebühren ab. Allein im letzten Jahr belastete Swiss Life Müllers Fondsvermögen insgesamt 947 Franken an Prämien und Gebühren.
Allerdings: Im Vertrag ist nur die Rede von der Einmaleinlage von 20 000 Franken; über zusätzliche Gebühren und Prämien steht kein Wort. «Hätte ich davon gewusst, hätte ich den Vertrag nicht abgeschlossen», sagt Müller.
«Die Information der Swiss Life war ungenügend», kritisiert Manfred Hüsler, Vize-Direktor des Bundesamts für Privatversicherungen. Die Swiss Life hätte die Prämienkalkulation offen legen müssen, sagt auch Alfred Koller, Professor für Privat- und Handelsrecht an der Uni St. Gallen. Haben sich die Vertragspartner in einem so wesentlichen Punkt nicht geeinigt, ist der Vertrag laut Koller ungültig. Müller kann demnach die Rückzahlung der Einmalprämie verlangen.
Doch die Versicherung beharrt auf der Gültigkeit des Vertrags. Mit der erstaunlichen Begründung: «Neben der geleisteten Einlage werden von Swiss Life keine zusätzlichen Prämien oder Gebühren eingefordert. Die Prämie wird aus der einmalig geleisteten Einlage finanziert.»