Für Gewerbetreibende ist es eine ständige Gefahr: Regelmässig erhalten sie Schreiben von irgendwelchen Registerbetreibern. Darin werden die Empfänger aufgefordert, für eine Eintragung Geld einzuzahlen. Viele fallen darauf herein und überweisen die verlangte Summe. Denn sie nehmen an, der Einzahlungsschein habe etwas mit dem offiziellen Handelsregister zu tun.
Auch die Betreiber des «IFW-Instituts für Wirtschaftsinformationen» gingen nach dieser Masche vor – und haben jetzt dafür die Quittung erhalten. Virginia Torres, die Leiterin der sogenannten «Zweigstelle» des IFW-Instituts, hat gemäss Bundesgericht das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verletzt und muss eine unbedingte Geldstrafe von 6000 Franken zahlen. Dazu kommen Gerichtskosten von 2000 Franken.
Für das höchste Gericht ist klar: Die IFW-Schreiben erweckten den Eindruck, es sei eine Rechnung für eine bestehende Geschäftsbeziehung. Sie gaben sich einen offiziellen Anschein und haben damit eine Verwechslungsgefahr geschaffen und die Adressaten getäuscht. Auf den Schreiben mit angehängtem Einzahlungsschein prangte in Grossbuchstaben: «Handelsregister-Neueintragung». Es war von einer «Zentraldatei der Eidgenössischen Wirtschaft» die Rede und von «Neueintragungs-Benachrichtigungskosten».
Unternehmen gezielt angeschrieben
Vor Bundesgericht wandte Torres ein, die angeschriebenen Geschäftsleute hätten das Schreiben sorgfältig lesen müssen. Dann wäre ihnen aufgefallen, dass es sich nur um Offerten handelte. Diesen Einwand lässt das Gericht nicht gelten. Denn Torres habe gezielt Unternehmen angeschrieben, die kurz zuvor mit dem offiziellen Handelsregisteramt zu tun hatten und deshalb eine entsprechende Rechnung erwarteten.
Über 500 000 Franken kassiert
Gemäss Anklageschrift verschickte das IFW-Institut zwischen Oktober 2009 und August 2011 40 000 solche Schreiben und nahm damit über eine halbe Million Franken ein. Anders ausgedrückt: Rund 500 Gewerbetreibende haben den Betrag von rund 980 Franken eingezahlt.
Einige der Opfer haben das Geld inzwischen vor Gericht zurückverlangt und auch erhalten. Andere warten aber immer noch – wie zum Beispiel eine Schwyzer Beratungsfirma, über die der K-Tipp in Ausgabe 10/2013 berichtet hat: Am 2. November 2012 hatte das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt entschieden, das IFW müsse der Firma 980 Franken zurückzahlen, plus 402 Franken Parteientschädigung. Der Firmenchef war der Meinung gewesen, die Rechnung stamme vom offiziellen Handelsregisteramt. Und das Gericht kam zum Schluss, er sei «absichtlich getäuscht» worden.
Das Urteil ist rechtskräftig, aber der Mann hat sein Geld noch immer nicht erhalten. Jetzt hat er das IFW-Institut betrieben – doch Virginia Torres hat Rechtsvorschlag erhoben.
Gleich erging es einem Firmeninhaber aus Steinhausen ZG: Er einigte sich mit Torres vor Gericht am 9. Juli 2013, und sie sagte zu, ihm 1000 Franken zu überweisen. Das Geld kam aber nicht, also hat der Mann sie betrieben. Auch hier hat Torres Rechtsvorschlag erhoben. Dieser ist vom Gericht bereits beseitigt worden. Das Betreibungsamt hat der Firma inzwischen die Konkursandrohung geschickt.
Das alles hindert Torres übrigens nicht daran, weiterhin ihre Formulare mit Einzahlungsschein zu verschicken. Die letzte Aussendung, von der der K-Tipp Kenntnis hat, war im März 2014. Das Formular ist praktisch unverändert, also immer noch täuschend. Virginia Torres wollte zu den Vorwürfen nicht Stellung nehmen.