Ein Taxichauffeur sass völlig übermüdet am Steuer – und schlief ein, als er vor einer Ampel anhalten musste. Das sei eine schwere Zuwiderhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, sagt das Bundesgericht. Wer sich total übermüdet ans Steuer setze, dadurch den Verkehr gefährde und dann an einer Kreuzung einschlafe, gefährde andere Lenker in erheblicher Weise. Folge: Das «Billett» wird für mindestens drei Monate entzogen. Weil aber dem Taxichauffeur der Ausweis bereits 2006 für einen Monat weggenommen worden war, galt er als rückfällig – deshalb nun der Entzug von sechs Monaten.

Bundesgericht, Urteil 1C_555/2008 vom 1.  4. 2009