Wer im Kanton Luzern seine Steuerrechnung nicht bis Ende Jahr beglichen hat, den bestraft die zuständige Behörde mit einem Verzugszins von 6 Prozent. Bei einem fälligen Steuerbetrag von 10 000 Franken muss der säumige Steuerpflichtige pro Monat 50 Franken zusätzlich bezahlen. Wer aber den Steuerbetrag vor dem Fälligkeitstermin überweist, bekommt keine Zinsgutschrift dafür.
Die Zinsen bei Vorauszahlung sind in allen Kantonen gesunken – nicht aber die Verzugszinsen. Einige Kantone wie Luzern erhöhten sie sogar. 2001 betrug der Verzugszins 3,5 Prozent, seit 2018 beläuft er sich auf 6 Prozent. In Zeiten von Negativzinsen ist dies schwer begründbar. Das Finanzdepartement des Kantons Luzern sagt, dass «der Verzugszinssatz nicht zwingend an den Marktzinssätzen auszurichten ist».
Die kantonalen Unterschiede bei Verzugszinsen sind gross: Das Tessin verlangt 2,5 Prozent Zinsen, der Kanton Bern 3 Prozent, St. Gallen 4 Prozent, Schaffhausen 5 Prozent und Baselland 6 Prozent (siehe Tabelle im PDF). Am stärksten werden säumige Steuerpflichtige im Kanton Neuenburg zur Kasse gebeten: 8 Prozent Verzugszinsen stellt der Kanton in Rechnung. Frühzahler gehen leer aus.
Kanton Zug: 1 Million Zusatzeinnahmen
Der Kanton Zug forderte 2019 keine Verzugszinsen. Seit diesem Jahr verlangt er neu 4 Prozent. Frühzahler bekommen nach wie vor nichts vergütet. «Die Steuerkundschaft soll motiviert werden, Steuerrechnungen auch in einem Tiefzinsumfeld fristgerecht zu bezahlen», rechtfertigt Jean-Pierre Büchler von der Steuerverwaltung des Kantons Zug die Erhöhung. Zudem wolle der Kanton damit zusätzliche Erträge generieren. Die Einführung von Verzugszinsen bringe mittelfristig rund 1 Million Franken jährlich.
Auch der Bund verlangt einen Verzugszins. Wer seine direkte Bundessteuer zu spät bezahlt, wird mit 3 Prozent Verzugszins bestraft. Früh bezahlte Steuern honoriert der Bund nicht. Vor zehn Jahren gab es noch einen Vorauszahlungszins von 1 Prozent.
Die Steuerhoheit erlaubt es den Kantonen, so hohe Verzugszinsen zu verlangen, wie sie wollen. «Von eidgenössischer Ebene gibt es dazu keine Vorgaben», schreibt die Eidgenössische Steuerverwaltung.
Fazit: Wer keine Strafzinsen riskieren möchte, sollte seine Steuerrechnung pünktlich bezahlen. Es lohnt sich dagegen immer weniger, seine Steuerschuld möglichst früh zu begleichen. Immerhin: Die Vorauszahlungszinsen sind in vielen Kantonen leicht höher als die mickrigen Zinsen, die Banken auf Privatkonten gewähren.