Ja – aber zuerst muss das Zweifamilienhaus in Stockwerkeigentum umgewandelt werden.

Im Grundsatz gilt: Ein Vorbezug von Pensionskassengeldern ist nur für Wohneigentum möglich, das man selber als Hauptwohnsitz nutzt. Wenn Sie ein Zweifamilienhaus allein kaufen, aber nur eine Wohnung selber bewohnen, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Sie können somit im Prinzip nicht mit einer Finanzierung aus der Pensionskasse rechnen.

Doch es gibt einen Ausweg. Sie können den Verkäufer bitten, das Zweifamilienhaus vorher in Stockwerkeigentum umzuwandeln. Dann können Sie für die Wohnung, die Sie selber beziehen möchten, einen Vorbezug machen. Die andere Wohnung müssten Sie dann aus anderen Mitteln finanzieren.

Variante dazu: Sie können das ganze Haus aus eigenen Mitteln kaufen, dann im Nachhinein in Stockwerkeigentum umwandeln und nachträglich Pensionskassengeld für die Wohnung beziehen, die Sie selber bewohnen.