Die NMC-Register AG betreibt angeblich ein «Register für Handel und Industrie». Und sie verschickt Schreiben mit Einzahlungsschein an Gewerbetreibende, die ähnlich aussehen wie Rechnungen der offiziellen Handelsregisterämter. Viele Empfänger fallen darauf herein und zahlen.

Damit verstösst die NMC-Register AG gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Formular sei irreführend, die Offerte sei als Rechnung getarnt und nicht ohne Weiteres als «Angebot» erkennbar.

Bundesgericht, Urteil 6B_272/2008 vom 8.10.2008