Vorsicht beim Visa-Halbtax!
Wer ein Halbtax-Abo mit Kreditkarte nicht mehr will, muss es kündigen. Sonst läuft es automatisch weiter. Und die Kündigungsfrist? Mal sind es zwei Wochen, mal zwei Monate.
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K-Tipp 12/2012
10.06.2012
Letzte Aktualisierung:
11.06.2012
Marco Diener
Es steht im Kleingedruckten – und erst noch ganz am Schluss: «Ohne Gegenbericht bzw. ohne Kündigung erfolgt die Belastung des Jahrespreises für das Halbtax jährlich, und es wird automatisch erneuert.» Mit anderen Worten: Im Gegensatz zum normalen Halbtax-Abo muss das Halbtax-Abo mit Kreditkarte rechtzeitig gekündigt werden.
«Rechtzeitig» heisst: Nach dem ersten Jahr zwei Wochen vor Ablauf, nach dem zweiten Jahr sogar zwei Monate vo...
Es steht im Kleingedruckten – und erst noch ganz am Schluss: «Ohne Gegenbericht bzw. ohne Kündigung erfolgt die Belastung des Jahrespreises für das Halbtax jährlich, und es wird automatisch erneuert.» Mit anderen Worten: Im Gegensatz zum normalen Halbtax-Abo muss das Halbtax-Abo mit Kreditkarte rechtzeitig gekündigt werden.
«Rechtzeitig» heisst: Nach dem ersten Jahr zwei Wochen vor Ablauf, nach dem zweiten Jahr sogar zwei Monate vor Ablauf, nach dem dritten Jahr wieder zwei Wochen vor Ablauf und so weiter.
Doch warum läuft das Halbtax-Abo, wenn es nicht gekündigt wird, einfach weiter? «Das ist ein willkommener Service für den Kunden», sagt SBB-Sprecher Reto Kormann. «Er braucht sich nicht um die Erneuerung zu kümmern.»
Und warum ist die Kündigungsfrist nach jeweils zwei Jahren so lang? «Dann wird die Karte automatisch ausgetauscht», so Kormann. «Für diesen Prozess brauchen wir genügend Zeit.»
Die SBB rechnen offenbar fest damit, dass ihre Kunden das Halbtax-Abo nicht kündigen. Denn die Kunden zahlen zwar zunächst nur Fr. 135.– für ein Jahr. Trotzdem ist auf der Rückseite bereits eine Gültigkeit von zwei Jahren aufgedruckt. «Die zweijährige Gültigkeit bezieht sich auf die Karte an sich und nicht auf das Halbtax-Abo», erklärt Kormann.
Doch mit dem verwirrenden Aufdruck öffnen die SBB dem Missbrauch Tür und Tor. Wenn der Besitzer eines Halbtax-Abos mit Kreditkarte im ersten Jahr kündigt, bleibt er im Besitz der Karte. Er kann, ohne fürs Abo zu zahlen, auch im zweiten Jahr zum halben Preis fahren. Das Personal im Zug habe keine Möglichkeit, zu prüfen, ob das Abo noch gültig sei, bestätigt Reto Kormann.
Viele automatische Vertragsverlängerungen bald unwirksam
Ab dem 1. Juli verstossen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gegen das Gesetz, wenn sie einseitig zum Nachteil der Konsumenten verfasst sind. Als Beispiel dafür erwähnte Bundesrat Johann Schneider-Ammann in den parlamentarischen Beratungen automatische Verlängerungen von befristet abgeschlossenenen Abonnementsverträgen. Für die SBB heisst das: Sie müssen die AGB zum Kreditkarten-Halbtaxabo ändern, wenn sie nicht gegen
das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verstossen wollen.