Ein Unternehmen namens Office Store verschickt massenweise Rechnungen an Schweizer Firmen. Sie lauten auf 640 Euro (umgerechnet rund 700 Franken) für die Lieferung von 50 Premium-LED-Lampen. Wer die Rechnung genau anschaut, bemerkt: Office Store hat seinen Sitz in Lettland, verschickt wurde der Brief jedoch aus Schweden. Und bezahlen soll man auf ein Konto einer spanischen Bank. Die Website ist auf eine Briefkastenfirma in den USA registriert.
Schreiben sieht wie eine Rechnung aus
Unter den Empfängern der Rechnung war auch die HPS Schürch GmbH in Luzern. Firmenchef Hans Peter Schürch glaubte zunächst, es sei eine normale Rechnung. «Erst beim genauen Hinschauen wurde ich misstrauisch», sagt er.
Wer hinter dem Namen Office Store steckt, ist unklar. Auf Nachfrage des K-Tipp meldet sich eine Olivia Green. Sie schreibt auf Englisch: Beim Schreiben handle es sich um eine Offerte. Man müsse nicht zahlen.
Tatsache ist: Das verschickte Schreiben sieht wie eine Rechnung aus – Zahlungsfrist und Kontonummer inklusive. Schon vor einem Jahr hatte Office Store mit der gleichen Methode versucht, bei Schweizern Geld einzutreiben («Saldo» 17/2014).
Darum gilt: Alle Rechnungen immer genau prüfen, bevor man sie bezahlt. Das tat auch Ursula Knutti in Sirnach TG. Sie erhielt Anfang Jahr zwei Rechnungen der Inkassofirma Creditreform Romandie GNT SA über Fr. 202.20. Die Forderung wurde so begründet: Sie habe bei der Firma Blisscomm Ltd. in Hongkong für Fr. 141.50 eingekauft und die Rechnung nicht bezahlt. Doch Knutti ist sich sicher: «Ich habe nie etwas aus Hongkong bestellt und auch nie eine Rechnung erhalten.» Knutti wandte sich dann an einen Anwalt. Er forderte Creditreform auf, den Grund der Forderung zu präzisieren. Die Antwort der Inkassofirma: «Die Akte wurde behandelt und geschlossen.»
Mahnung verschickt, ohne sie zu prüfen
Auf Nachfrage sagt Kornel Tinguely, Chef von Creditreform Romandie, ihnen lägen keine Dokumente zur Forderung von Blisscomm vor. Diese müsste Creditreform zuerst bei Blisscomm einfordern. Verschickt die Inkassofirma also Mahnungen, ohne sie zuerst zu prüfen? Tinguely bejaht: Es sei «üblich», Mahnungen unkontrolliert zu verschicken, also «ohne Rechnungen oder Bestellungen vorliegend zu haben».
Fazit: So haben Betrüger in der Schweiz leichtes Spiel.