­­Schwimmringe, Luftma­tratzen, aufblasbare Tiere und Schlauchboote von Migros, Coop, Toys ’R’ Us, Franz Carl Weber, Manor, Pastorini und Amsler Spielwaren: Der K-Tipp liess 13 aufblasbare Wasserspielzeuge beim TÜV Rheinland testen. Die Resultate: Keines der Produkte enthielt verbotene Inhaltsstoffe. Erfreulich auch: Verschluckbare Kleinteile wie Ventilstöpsel liessen sich nicht einfach abreissen. Einzig die Warnhinweise auf vier Produkten waren mangelhaft. So fehlte etwa bei der Luftmatratze «Barbapapa» von Hersteller Royalbeach (gekauft bei Franz Carl Weber) der Vermerk «nur im flachen Wasser verwenden». 

Beim Kauf sollte man die folgenden Sicherheitstipps beachten:

  • Schwimmlernhilfen sollten über mindestens zwei Luftkammern ver­fügen. 
  • Produkte mit dem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) wurden von unabhängigen Organisationen geprüft und gelten als relativ sicher.
  • Keine Produkte mit scharfen Kanten oder schlecht verarbeiteten Ventilen kaufen.
  • Ventilstöpsel müssen fest angebracht und versenkbar sein, damit sie sich nicht unbeabsichtigt lösen. Grösste ­Sicherheit bieten Einweg-Sicherheitsventile.
  • Riecht das Spielzeug auffällig, sollte man auf den Kauf verzichten. Möglicher Grund: schädliche Lösungsmittel.
  • Warnhinweise sowie Alters- und Gewichts­angaben beachten.