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17.06.2020
Nein. Ein Vorsorgeauftrag muss nicht in derjenigen Form widerrufen oder geändert werden, in der er errichtet wurde. Sie müssen die beabsichtigte Änderung also nicht erneut von einem Notar beurkunden lassen. Es reicht, wenn Sie diese von Hand niederschreiben, datieren und unterzeichnen. Der Widerruf, die Änderung oder Ergänzung eines Vorsorgeauftrags kann entweder direkt auf der ursprünglichen Urkunde oder auf einem separaten Dokument angebracht werden.
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