Ja. Damit ein Vorsorgeauftrag gültig ist, muss er entweder eigenhändig verfasst oder durch einen ­Notar beurkundet werden. Statt zu unterzeichnen, erklären Sie dem Notar gegenüber mündlich, dass der vorliegende Vorsorgeauftrag Ihrem Willen entspricht. Das hält der Notar dann in der Urkunde fest. Am besten erkundigen Sie sich direkt bei einem Notar, wie die öffentliche Beurkundung in Ihrem Fall genau abläuft und was sie kostet. Sie können den Vorsorgeauftrag bei einem beliebigen Notar bzw. ­Notariat in der Schweiz beurkunden lassen.   


Buchtipp

Der «Saldo»-Ratgeber «Die Rechte der Patienten» liefert viele wichtige Infos. Bestellen Sie das Buch (3. Auflage, 199 Seiten, Fr. 27.–) mit der Karte auf Seite 28 oder auf www.ktipp.ch.