Das ist im Gesetz nicht ­geregelt. Klar ist, dass der Arbeitgeber Ihnen nur die effektiv für Vorstellungs­gespräche benötigte Zeit freigeben muss. In der Praxis heisst das maximal einen halben Tag pro Woche. Sie müssen dem Arbeitgeber aber nicht sagen, bei welcher Firma Sie sich vorstellen.

Diese Regelung gilt un­abhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gekündigt hat. Zu beachten ist: Nur Angestellte mit einem Wochen- oder Monatslohn haben Anspruch auf Lohn während der kurzen Absenzen für die Vorstellungsgespräche, Angestellte im Stundenlohn hin­gegen nicht.