Laufend bekommt der K-Tipp Zuschriften wie diese: «Ich habe bei einem deutschen Versandhändler eine Kamera gekauft. Ich bezahlte die Versandkosten. Trotzdem verlangte der Paketkurier von mir weitere 53 Franken. Zu Recht?»
Meistens lautet die Antwort ja. Denn bei Sendungen aus dem Ausland werden ab einem bestimmten Warenwert Gebühren für die Verzollung und die Mehrwertsteuer fällig. Doch es gibt auch Fälle von unberechtigten Forderungen. Dann nämlich, wenn Post oder Kurierdienste einen Fehler machen.
Beispiel 1: Falscher Warenwert
Martin Ostermeier aus Zürich zum Beispiel bekam aus Deutschland zwei Pakete mit Büchern. Der Warenwert betrug beide Male 300 Euro. Beim ersten Mal musste er dem Pöstler 153 Franken zahlen, beim zweiten Mal bloss 30 Franken.
Ostermeier reklamierte wegen der 153 Franken. Die Post gab zu, dass «für diese Sendung eine Falschverzollung vorliegt». Die Post versprach, das Geld in «zirka 8 Wochen» zu erstatten. 14 Wochen passierte nichts, obwohl der Leser mehrmals reklamierte. Er erhielt das Geld erst zurück, als der K-Tipp intervenierte.
Und wie war es zum Fehler gekommen? Ein Post-Angestellter hatte die Angabe «300 €» als «3006» Euro interpretiert. Deshalb verzollte die Post einen Paketwert von über 3000 Euro.
Beispiel 2: Vollverzollung
Rosemarie Schirmer aus Stäfa ZH kaufte in England für 105 Franken Produkte mit Bachblüten. DHL verlangte dafür 54 Franken. Korrekt wären 33 Franken gewesen. Das Transportunternehmen hatte nicht eine «Vereinfachte Verzollung» vorgenommen, sondern eine «Vollverzollung». Diese fällt nur an, wenn die Ware über 1000 Franken wert ist, über 1000 Kilo wiegt oder wenn mehr als ein Produkt verzollt werden muss. Keines dieser Kriterien traf zu. Mit Hilfe des K-Tipp bekam die Leserin das Geld zurück.
Der K-Tipp hat vier Beispiele zusammengestellt, die zeigen, mit welchen Kosten bei Importpaketen mit einem Wert von 250 Franken zu rechnen ist (siehe Tabelle). Und zwar anhand der Ansätze, die bei der Schweizerischen Post gelten. Andere Firmen verlangen leicht abweichende Gebühren. In der Regel setzen sich die Kosten zusammen aus einer Grundgebühr, einem Warenwertzuschlag und der Mehrwertsteuer:
- Die Grundgebühr variiert je nach Herkunft der Sendung.
- Der Warenwertzuschlag wird aufgrund des Werts der Ware, allfälliger Verpackungs- und Versandkosten berechnet.
- Es gibt zwei Mehrwertsteuersätze: 2,5 Prozent (etwa für Bücher) und 7,7 Prozent (etwa für Kleider oder Elektrogeräte).
- Für die Berechnung der Mehrwertsteuer wird der Warenwert inklusive Versand, Grundgebühr und Warenwertzuschlag berücksichtigt.
- Wenn die Mehrwertsteuer weniger als 5 Franken ausmacht, wird sie nicht erhoben. Dann entfallen auch die Grundgebühr und der Warenwertzuschlag. Bei Waren mit einem Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent liegt die Freigrenze bei 200 Franken, bei Waren mit einem Satz von 7,7 Prozent bei 65 Franken. Deshalb lohnt es sich unter Umständen, eine grosse Bestellung in mehrere kleine aufzuteilen.