Wie rechne ich mit zwei Kassen ab?
Ich werde die teure Grundversicherung bei der Wincare kündigen und zu einer günstigeren Kasse wechseln. Die Zusatzversicherungen muss ich dort lassen, weil ich schon 60 bin. Wie läuft dann die Abrechnung?
Machen Sie zuerst eine Kopie der Arzt- oder Laborrechnung. Dann schicken Sie diese Rechnung derjenigen Kasse ein, bei der Sie die Grundversicherung haben.
Auf der Abrechnung der Grundversicherung sehen Sie dann, ob diese gewisse Leistungen nicht übernommen hat. Sollte das der Fall sein, schicken Sie die ursprüngliche Rechnungskopie sowie die Kopie der Grundversicherungsabrechnung an ihre Zusatzversicherung. Von dieser erhalten Sie dann noch eine Vergütung, falls Sie eine entsprechende Deckung haben.
Bei Medikamentenbezügen gilt: Falls Sie bei einer kundenfreundlichen Krankenkasse sind, rechnet diese direkt mit der Apotheke ab. Dann müssen Sie beim Medikamentenbezug einfach beide Versicherungsausweise vorlegen. Einige Krankenkassen lassen allerdings die Versicherten die Apothekerrechnung selber zahlen. Dann müssen Sie die Rechnung bzw. die Quittung wie oben beschrieben zuerst der Grundversicherung einreichen und anschliessend Ihrer Zusatzversicherung, falls etwas offen geblieben ist.
Bei Spitalrechnungen haben Sie in der Regel keinen Mehraufwand, weil die Spitäler direkt mit den involvierten Krankenkassen abrechnen.
Warum muss ich 40 % mehr zahlen?
Meine Prämie bei der EGK steigt nächstes Jahr von Fr. 145.90 auf Fr. 204.10 – also um 40 Prozent. Wie ist das möglich? Es hiess doch, die Prämien würden im Durchschnitt nur um 2,2 Prozent steigen!
Sie wohnen in der Stadt Luzern und haben die höchste Franchise von 2500 Franken. Das trifft Sie doppelt. Denn die EGK muss ihre Grundprämie 2012 in der Stadt Luzern um 14,9 Prozent erhöhen, zudem hat sie den Rabatt bei der Franchise 2500.– massiv reduziert.
Der Grund liegt nach Angaben der EGK beim sogenannten Risikoausgleich, der ab nächstem Jahr neu berechnet wird. Das hat zur Folge, dass Kassen mit vielen jungen und gesunden Versicherten (wie die EGK) mehr in den Risikoausgleich zahlen müssen. Dieses Geld kommt jenen Kassen zugut, in denen viele Ältere und Kranke versichert sind, die auch öfter ins Spital müssen.
Die durchschnittliche Prämienerhöhung, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) jeweils mitteilt, ist ein gesamtschweizerischer Durchschnitt. Er beruht auf der Grundprämie mit Franchise 300 Franken. Zudem ist er nach den Versichertenzahlen der Kassen gewichtet, das heisst, tiefere Prämienerhöhungen von grossen Kassen fallen viel stärker ins Gewicht als grössere Prämiensprünge von kleineren Krankenkassen. Das drückt den Durchschnitt nach unten.
Franchise wegen Geburt herabsetzen?
Ich werde nächstes Jahr gebären und habe jetzt die höchste Franchise von 2500 Franken. Soll ich sie nun herabsetzen, weil ich ja ins Spital muss?
Schwangerschaft allein ist noch kein Grund, die tiefste Franchise (300 Franken) zu nehmen. Denn Frauen müssen im Normalfall bei Leistungen für Mutterschaft gar keine Kostenbeteiligung übernehmen – also keine Franchise, keinen Selbstbehalt und auch nicht die 15 Franken pro Spitaltag, die alle erwachsenen Versicherten ab 25 Jahren zahlen müssen.
Tipp: Nutzen Sie den Franchisenrechner des K-Tipp, den Sie auf www.ktipp.ch finden. Er zeigt, dass sich die höchste Franchise erst richtig lohnt, wenn man die Prämieneinsparungen über fünf Jahre betrachtet. Denn die höchste Franchise rechnet sich nicht nur für Gesunde, die nie zum Arzt müssen, sondern auch für Leute, die ab und zu eine Arztrechnung einreichen oder in einem Jahr gar ins Spital müssen.
Gehört Alternativmedizin wieder zur Grundversicherung?
Stimmt es, dass die Alternativmedizin ab nächstem Jahr wieder von der Grundversicherung übernommen wird? Kann ich dann meinen Zusatz für Komplementärmedizin kündigen?
Ab Januar 2012 vergüten die Krankenkassen aus der Grundversicherung wieder fünf Methoden der Alternativmedizin: anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie nach Huneke, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin. Dies gilt bis Ende 2017.
Achtung: Damit die Grundversicherung zahlt, muss der Arzt eine Zusatzqualifikation für Komplementärmedizin haben. Eine solche haben nur rund 1000 Ärzte. Sie finden diese Ärzte im Internet unter www.unioncomed.ch oder www.doctorfmh.ch.
Rechnungen von nichtärztlichen Therapeuten hingegen werden nur von entsprechenden Zusatzversicherungen übernommen. Diese Therapeuten bieten in der Regel eine Vielzahl von weiteren Alternativmethoden an. Wer davon profitieren will, sollte allfällige Zusatzversicherungen nicht kündigen.
Doch auch bei den Zusatzversicherungen müssen Sie aufpassen. Der entsprechende Theraupeut muss von der Krankenkasse ebenfalls registriert sein – und zwar für die jeweilige Behandlungsmethode.
Gibt es jetzt schon einen Zwang zu Ärztenetzen?
Im Herbst hat das Parlament die Managed-Care-Vorlage beschlossen. Muss ich meinen Arzt jetzt schon aus einem bestimmten Netz von Medizinern auswählen?
Nein. Es ist zwar richtig, dass gemäss dieser Vorlage für die Versicherten ein finanzieller Anreiz besteht, sich einem Ärztenetz anzuschliessen: Sie müssen dann weniger Selbstbehalt zahlen als Versicherte, die ihren Arzt weiterhin ohne Einschränkung frei wählen möchten.
Doch diese Änderung tritt keinesfalls auf Anfang 2012 in Kraft, weil die Referendumsfrist erst im Januar 2012 abläuft. Zudem sind ein Referendum und damit eine Volksabstimmung wahrscheinlich.
Muss ich nach dem Zügeln weniger zahlen?
Ich wohne in Schaffhausen und bin bei der Swica versichert. Ändert sich meine Prämie sofort, wenn ich im November nach Speicher AR zügle?
Ja. Sie müssen dann für die Grundversicherung weniger zahlen – und zwar ab dem Folgemonat, also ab Dezember. Die Versicherten schulden bei der Grundversicherung immer jene Prämie, die ihre Krankenkasse in ihrem aktuellen Wohnkanton bzw. in der betreffenden Prämienregion verlangt.
Konkret: Aktuell zahlen Sie bei der Swica in Schaffhausen Fr. 369.90 pro Monat (Franchise 300, mit Unfalldeckung). Im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind es dann nur noch Fr. 294.90. Würden Sie hingegen nach Basel ziehen, müssten Sie ab Dezember Fr. 499.90 zahlen. Falls Sie Zusatzversicherungen haben, kommt es auf die jeweilige Deckung an. Die Krankenkassen haben Zusatzersicherungen, die in der ganzen Schweiz gleich viel kosten, aber auch solche, deren Prämien regional unterschiedlich sind.
Ist die Assura wirklich konkurrenzlos günstig?
Ich wohne in Basel. Die Assura schrieb mir, sie sei «konkurrenzlos» und «weiterhin an der Spitze». Und sie biete in Basel «die günstigsten Prämien» an. Doch für meine 22-jährige Tochter stimmt das leider überhaupt nicht. Warum ist das so?
Ihre Tochter fällt unter die Kategorie der 19- bis 25-Jährigen. Viele Krankenkassen geben diesen jungen Erwachsenen in der Grundversicherung einen Rabatt. Die Assura hingegen hat diesen Rabatt schon vor einigen Jahren gestrichen – wie andere Krankenkassen übrigens auch. So kommt es, dass Ihre Tochter genau gleich viel zahlt wie die «normalen» Erwachsenen. Bei den Erwachsenen ist die Assura mit Fr. 421.30 in Basel-Stadt effektiv die günstigste Krankenkasse. Bei den jungen Erwachsenen hingegen ist sie nicht «konkurrenzlos», denn da sind Krankenkassen günstiger, die den jungen Erwachsenen noch einen Rabatt geben. Wie zum Beispiel die KPT, die eine Ermässigung von 7,5 Prozent gewährt.
Übrigens: Auch bei den Krankenkassenprämien für Kinder ist die Assura in Basel-Stadt nicht die günstigste.
Bin ich auf einen Lockvogel hereingefallen?
Ich habe 2008 bei der Assura die Spitalzusatz-Versicherung Optima Plus für die private Abteilung abgeschlossen. Damals zahlte ich 75 Franken im Monat, für 2012 wären es schon 137 im Monat. Und dies, obwohl die Assura immer wieder betont, sie garantiere «die lebenslange Aufrechterhaltung des Eintrittsalters». Bin ich da auf einen Lockvogel hereingefallen?
Man kann es so sehen. Es stimmt zwar, dass die Assura bei den Spitalzusatzversicherungen die Beibehaltung des Eintrittsalters garantiert. Das heisst: Anders als die meisten anderen Krankenkassen machen die Prämien bei der Assura keine Alterssprünge. Vielmehr erhöhen sie sich theoretisch nur entsprechend den gestiegenen Gesundheitskosten.
Doch beim Spitalzusatz Optima Plus haben Sie Pech gehabt. Denn die Assura verkauft dieses Produkt nicht mehr – und das bedeutet, dass in diesem Produkt immer weniger Versicherte immer mehr zahlen müssen. Und genau diese Verkleinerung des Versichertenbestandes ist der Grund für diese aussergewöhnliche Prämienerhöhung.
Das Wichtigste zum Wechsel der Krankenkasse
Das müssen Sie beachten, wenn Sie die Grundversicherung zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen.
- Der Kündigungsbrief muss spätestens am 30. November (Mittwoch) bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Sie haben also genug Zeit, um sich die Sache in aller Ruhe zu überlegen. Die Anmeldung bei der neuen Kasse können Sie auch noch im Dezember abschicken.
- Achten Sie darauf, dass Sie nur die Grundversicherung kündigen und nicht auch die Zusatzversicherung.
- Jede Person kann die Grundversicherung auf Ende Jahr wechseln. Das gilt auch für Kranke in Behandlung bzw. im Spital oder für Schwangere und für ältere Personen. Die neue Kasse muss jeden Antragsteller aufnehmen – ohne Wenn und Aber.
- Lassen Sie generell keine freien Krankenkassenvermittler ins Haus, die sich von sich aus telefonisch bei Ihnen melden, um Ihnen beim Prämiensparen zu helfen.
- Viele Versicherte haben inzwischen die Grund- und ihre Zusatzversicherungen nicht mehr bei der gleichen Kasse. Das gibt zwar mehr administrativen Aufwand, ist aber machbar – und spart Geld, wenn man für die Grundversicherung regelmässig zum günstigsten Anbieter wechselt.
- Wenn Sie die Grundversicherung wechseln, müssen Sie nicht befürchten, dass Ihnen Ihre bisherige Kasse auch allfällig vorhandene Zusatzversicherungen kündigt. Es kann allerdings sein, dass Sie gewisse Rabatte verlieren.
- Falls Sie schon früher während des Jahres einen neuen Vertrag bei einer anderen Krankenkasse unterschrieben haben, können Sie die neue Grundversicherung jetzt gleich wieder kündigen. Für allfällige Zusatzversicherungen bleiben Sie aber gebunden.
- Zusatzversicherungen können Sie jetzt nur noch kündigen, falls diese fürs Jahr 2012 teurer werden.
Prämien sparen in der Grundversicherung
Sieben Tipps, wie man sparen kann:
- Die Unfalldeckung ausschliessen. Wer angestellt ist, kann die Unfalldeckung bei der Grundversicherung streichen und so 5 bis 10 Prozent sparen. Voraussetzung: Sie arbeiten mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber.
- Die Franchise erhöhen. Die Erhöhung der Selbstbeteiligung bei den Kosten kann die Prämie fast halbieren.
- Prämienverbilligung beantragen. Versicherte mit knappem Budget können in ihrem Wohnkanton eine Prämienverbilligung beantragen. Alle Anlaufstellen mit Adressen und Telefonnummern finden Sie auf www.priminfo.ch. Auf Wunsch erhalten Sie die Liste in gedruckter Form vom K-Tipp-Sekretariat.
- Ein Hausarztmodell wählen. Wenn Sie sich verpflichten, bei jedem Gesundheitsproblem – ausser in Notfällen – immer zuerst zum gleichen Hausarzt zu gehen, können Sie bis zu 20 Prozent der Prämie sparen. Der direkte Gang zu gewissen Spezialisten – etwa Augenarzt – ist immer noch erlaubt.
- Achtung: Es kann sein, dass Ihre Prämie mit einer sehr hohen Wahlfranchise schon so weit reduziert ist, dass der Abschluss eines Hausarztmodells keine Ersparnis mehr bringt.
- Ein HMO-Modell wählen. Weniger verbreitet als Ärztenetze sind Gruppenpraxen. Auch da müssen Versicherte zuerst stets in die gleiche Praxis. Sparpotenzial: 25 Prozent.
- Ein Telemedizinmodell wählen. Hier müssen Sie sich bei jedem Gesundheitsproblem telefonisch beraten lassen. Je nach Modell sind Sie anschliessend in Ihrem Entscheid, ob Sie zum Arzt gehen, frei – oder auch nicht.
- Wechsel der Krankenkasse. Mit einem Wechsel von einer teuren zu einer günstigeren Kasse können Sie leicht 1000 Franken oder mehr sparen (siehe Kasten auf Seite 25).
Buchtipp
Der K-Tipp-Ratgeber «So sind Sie richtig versichert» widmet der Grundversicherung und den Zusatzversicherungen der Krankenkassen je ein ausführliches Kapitel. Und informiert über alle andern wichtigen und unwichtigen Versicherungen. Zu bestellen auf www.ktipp.ch.