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Die Post richtet sich beim Verteilen von Werbung nach der Schweizerischen Lauterkeitskommission. Diese erlaubt die Zustellung bestimmter «werbeähnlicher» Post, auch wenn am Briefkasten ein Kleber angebracht ist. So dürfen etwa unadressierte Spendenbriefe von nicht gewinnorientierten Organisationen verteilt werden. Das Gleiche gilt für Informationen von Behörden oder politischen Parteien.
Tipp: Wer sich auf die sogenannte Robinsonliste des Dialogmarketing-Verbandes (SDV) setzt, erhält keine adressierte Werbung mehr. Dazu schreibt man an SDV, c/o Walter Schmid Dialog Group, Neugutstrasse 66, 8600 Dübendorf – oder Sie machen den Eintrag auf Sdv-konsumenteninfo.ch/robinsonliste.
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