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Laut der Preisbekanntgabeverordnung des Bundes müssen die Preise zwar auch an Ladesäulen für Elektroautos «transparent und unaufgefordert» angegeben sowie «leicht sichtbar und gut lesbar» sein. Das ist allerdings oft nicht der Fall (K-Tipp 19/ 2023).
Die erwähnte Verordnung lässt Betreibern von Ladestationen ein Schlupfloch: Der Preis muss dort nicht zwingend an einer grossen Säule oder auf dem Display der Ladestation angezeigt werden – es reicht auch eine Preisangabe über eine App auf dem Handy der Kunden. Diese müssen dazu meist einen QR-Code scannen oder sich mit einer Lade-App anmelden.
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