Haarstylingmittel wie Wachs oder Gel sind Kosmetika. Bei solchen Produkten gilt: Hält ein Kosmetik­artikel länger als 30 Monate, muss der Hersteller mit einem Piktogramm angeben, wie lange das Produkt nach ersmtaligem Öffnen noch verwendbar ist. Das Piktogramm stellt eine geöffnete Dose mit einer Zahl dar, zum Beispiel «12M» für 12 Monate.

Zu dieser Kategorie gehören die meisten Haarpflegemittel. Ein Haltbarkeitsdatum ist gemäss Gesetz nur für Kosmetikartikel vorgeschrieben, die ­maximal 30 Monate haltbar sind. Darauf ist die Angabe «mindestens haltbar bis» ­zwingend. Bei ­besonders lang haltbaren Kosmetika wie stark alkoholhaltigen Parfümen oder trockenen Pudern braucht es laut Gesetz keine Angabe auf der Verpackung.