In einem Antrittsprotokoll wird festgehalten, was in der Wohnung nicht in Ordnung ist. Neben Beschädigungen (etwa Lackschaden in der Badewanne, Flecken auf Teppichen) werden auch fehlende Gegenstände aufgeführt (z. B. Schlüssel).

Das Protokoll erleichtert Ihnen den Nachweis, dass beim Einzug Mängel vorhanden waren, deren Beseitigung Sie verlangen dürfen oder die eine Mietzinsreduktion rechtfertigen. Es ist auch ein geeignetes Mittel, um sich mündliche Zusicherungen des Vermieters schriftlich bestätigen zu lassen - etwa wenn der Vermieter versprochen hat, vor Ihrem Einzug die Wände zu streichen.
Zudem hilft es Ihnen, wenn später Meinungsverschiedenheiten darüber entstehen, ob vorhandene Mängel von Ihnen oder Ihrem Vorgänger stammen. Ist ein Antrittsprotokoll vorhanden und ist der umstrittene Mangel dort aufgeführt, sind Sie aus dem Schneider.

Für den Vermieter ist das Antrittsprotokoll nützlich, wenn Sie wieder ausziehen. Er kann dann die Liste der Mängel im Antrittsprotokoll mit dem jetzigen Zustand der Wohnung vergleichen. Ist ein Mangel im Protokoll nicht enthalten, wird er annehmen, dass Sie ihn verursacht haben. Für Mängel, die nicht im Antrittsprotokoll stehen, wird der Vermieter Sie also belangen. Ist kein Antrittsprotokoll vorhanden, kommt er hingegen in Beweisnot.

Tipp: Achten Sie darauf, dass im Antrittsprotokoll alle Mängel präzise und detailliert aufgeführt sind. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie überprüfen, ob die Zustandsbeschreibung der Mietsache den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und ob alle zugesagten Instandstellungsarbeiten aufgeführt sind.

Nützlich ist auch, zur Übergabe jemanden mitzunehmen - beispielsweise eine Freundin, einen Bekannten oder den Vertreter einer Mieterorganisation. Die Anwesenheit eines Zeugen kann im Streitfall nützlich sein. Wenn möglich sollte die Übergabe bei Tageslicht und in leeren Räumen stattfinden. Verlangen Sie auf jeden Fall ein Doppel des Protokolls.
Weigert sich der Vermieter, gewisse Mängel ins Protokoll aufzunehmen, unterschreiben Sie es nicht. Schicken Sie ihm stattdessen sofort eingeschrieben eine Ihrer Ansicht nach vollständige Mängelliste. Protokolle und Formulare schreiben häufig eine kurze Frist von 10 bis 30 Tagen für die nachträgliche Mängelrüge vor. Bewahren Sie das Doppel auf.

Diese kurzen Fristen gelten auch, wenn Sie nach der Übergabe weitere Mängel entdecken, die im Protokoll nicht erwähnt sind. Melden Sie diese dem Vermieter sofort per Einschreiben. Es lohnt sich also, die neu bezogene Wohnung in den ersten Tagen genau unter die Lupe zu nehmen und alle Installationen und Geräte gleich zu testen.

(ch)