Die Schlichtungsbehörde hat in einem solchen Fall zwei Möglichkeiten:

  • In der Regel stellt sie die sogenannte Klagebewilligung aus. Damit können Sie innert drei Monaten beim Gericht eine Klage einreichen.
  • Da es um weniger als 5000 Franken geht, kann die Schlichtungsbehörde einen Urteilsvorschlag machen. Der Urteilsvorschlag wird zu einem rechtskräf­tigen Entscheid, falls keine der beteiligten Parteien den Vorschlag innert 20 Tagen ablehnt. Lehnt eine der Parteien den Urteilsvorschlag ab, steht wiederum der Gerichtsweg offen.

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