Inhalt
Die Schlichtungsbehörde hat in einem solchen Fall zwei Möglichkeiten:
- In der Regel stellt sie die sogenannte Klagebewilligung aus. Damit können Sie innert drei Monaten beim Gericht eine Klage einreichen.
- Da es um weniger als 5000 Franken geht, kann die Schlichtungsbehörde einen Urteilsvorschlag machen. Der Urteilsvorschlag wird zu einem rechtskräftigen Entscheid, falls keine der beteiligten Parteien den Vorschlag innert 20 Tagen ablehnt. Lehnt eine der Parteien den Urteilsvorschlag ab, steht wiederum der Gerichtsweg offen.
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