Was ist eine «sportliche» Krankenkasse?
Ein Sparmodell wählen, die Franchise oder die Kasse wechseln? Solche Fragen sind jetzt aktuell. Denn Ende November muss die Krankenkasse Ihren Entscheid kennen.
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K-Tipp 18/2006
01.11.2006
Alterslimiten bei der Zusatzversicherung?
Ich wollte bei einer Krankenkasse eine Spitalversicherung abschliessen. Doch ich erhielt keine Offerte, weil ich zu alt bin. Ist das normal?
Ja. Bei den Zusatzversicherungen dürfen die Kassen Interessenten nach Belieben ablehnen. Auch fixe Alterslimiten sind üblich.
Die meisten Krankenkassen haben diese Limite bei 60 bis 65 Jahren angesetzt. Strikter sind etwa Sanitas und Intras, bei denen schon über 55-Jährige keine Zus...
Alterslimiten bei der Zusatzversicherung?
Ich wollte bei einer Krankenkasse eine Spitalversicherung abschliessen. Doch ich erhielt keine Offerte, weil ich zu alt bin. Ist das normal?
Ja. Bei den Zusatzversicherungen dürfen die Kassen Interessenten nach Belieben ablehnen. Auch fixe Alterslimiten sind üblich.
Die meisten Krankenkassen haben diese Limite bei 60 bis 65 Jahren angesetzt. Strikter sind etwa Sanitas und Intras, bei denen schon über 55-Jährige keine Zusätze mehr erhalten. Bei der Helsana ist teilweise schon mit Alter 50 Schluss.
Die Wincare kennt kein fixes Höchsteintrittsalter. Das ist aber trügerisch - denn für die Neuaufnahme in eine Zusatzversicherung verlangen die Kassen in jedem Fall eine Gesundheitsprüfung. Und diese ist für ältere Semester naturgemäss nur schwer zu bestehen.
Auf das Hausarztsystem verzichten?
Ich wohne in Schwyz und wollte mich bei der Helsana mit dem prämiensparenden Hausarztsystem versichern. Doch die Helsana hat dort kein Angebot. Was soll ich tun?
Sie können eine günstige Kasse suchen, die in Schwyz das Hausarztsystem kennt.
Wer sich mit dem Hausarztsystem versichert, muss sich für jede Behandlung (ausser in Notfällen) zuerst an den jeweiligen Hausarzt oder die Hausärztin wenden. Diesen Verzicht auf die freie Arztwahl honorieren die Kassen mit einem Prämienrabatt zwischen 8 und 20 Prozent.
Aber: Die Kassen sind nicht verpflichtet, das Hausarztsystem flächendeckend anzubieten.
Zählt der Poststempel?
Überall lese ich, der Kündigungstermin für die Grundversicherung sei der 30. November. Was heisst das genau?
Die Kündigung muss am 30. November bei der Kasse eingetroffen sein. Es gilt also nicht der Poststempel, sondern das Empfangsdatum. Kündigungen sollte man also beizeiten und eingeschrieben abschicken, denn bei der Post kann es zu Verzögerungen kommen.
Der 30. November ist auch der Stichtag, wenn Sie bei der gleichen Kasse bleiben und Ihre Franchise herabsetzen möchten. Oder wenn Sie von einem Sparmodell (etwa HMO oder Hausarzt) zurück in die ordentliche Grundversicherung wechseln.
Übrigens: Auch die Empfänger von Prämienverbilligungen können die Kasse wechseln.
Was ist eine «sportliche» Kasse?
Die Krankenkasse Vivacare behauptet in Inseraten, sie sei die «erste sportliche Krankenkasse». Was soll das?
Das ist nur ein Marketing-Gag. Die Vivacare ist eine Tochter der (teuren) Visana. Sie bietet die gesetzlich geregelte Grundversicherung an - besondere Leistungen für Sportler sind im Gesetz nicht vorgesehen. Deswegen ist die Vivacare eine Krankenkasse wie jede andere. Auch die Helsana-Tochter Sansan, angeblich «die Krankenversicherung für Frau und Familie», ist eine ganz normale Kasse.
Die Beispiele zeigen, wie die grossen teuren Kassen, denen langsam die Versicherten weglaufen, für ihre Billigtöchter um Kundschaft buhlen.
Diese Aufzählung zeigt, welche neuen Krankenkassen zu den etablierten gehören:
- Helsana: Aerosana, Avanex, Progrès, Sansan
- CSS: Arcosana, Auxilia
- Visana: Sana24, Vivacare
- Supra: Sanatop
Und das sind die 14 Mitgliedkassen, die derzeit zur Groupe Mutuel gehören: Avantis, Avenir, CMBB/SKBH, Easy Sana, Hermes, Caisse Vaudoise, Mutuel Assurances, Natura, Panorama, Philos, Universa, CM EOS, CM Fonction publique, CM Troistorrents.
Verliere ich die Zusatzversicherung?
Ich werde bei meiner jetzigen Krankenkasse die Grundversicherung wegzügeln, will die Zusatzversicherungen aber dort lassen. Darf mir die Kasse dann die Zusatzversicherungen kündigen?
Nein. Das Gesetz sagt es klipp und klar: Kündigt man die Grundversicherung, so darf die Kasse die Zusatzversicherungen nicht quasi als «Strafe» kündigen. Dies gilt auch, wenn in den geltenden Versicherungsbedingungen etwas anderes stehen sollte.
Übrigens: Früher verlangten einige Krankenkassen in solchen Fällen einen Administrativzuschlag. Wer also bei einer Kasse nur Zusatzversicherungen hatte (und keine Grundversicherung), musste eine «Strafprämie» zahlen. Zumindest bei den grösseren Kassen ist das heute nicht mehr zu befürchten: Als letzte hat die SLKK diesen Zuschlag auf Anfang 2005 abgeschafft.
Beachten Sie aber: Es kann sein, dass nach der Kündigung der Grundversicherung Rabatte bei den Zusatzversicherungen wegfallen.
Können Sie die Sanatop empfehlen?
Ich habe ein Angebot für die Grundversicherung der Krankenkasse Sanatop; diese ist mir unbekannt. Was halten sie davon?
Die Sanatop gibt es seit Juni 2005. Sie gehört der Supra, die mittlerweile wegen ihrer exorbitant hohen Prämien nur noch rund 50000 Versicherte hat. Als junge Kasse muss die Sanatop in den meisten Kantonen eine Durchschnittsprämie verlangen, ist also preislich noch nicht attraktiv - ausser beim Hausarztmodell.
Ein paar Fakten deuten darauf hin, dass die Sana-top bei der Kundenfreundlichkeit noch nachbessern muss:
- Die Telefonzentrale war bis Ende Oktober jeweils nur am Morgen besetzt.
- In gewissen Kantonen sind die Franchisen 2000 und 2500 nicht in Angebot.
- Die Sanatop verkauft ausschliesslich Zusatzversicherungen der Supra. Diese haben eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. Eine solch lange Bindung ist bei den Zusatzversicherungen unüblich und nicht zu empfehlen.
- In den Versicherungsbedingungen zur Grundversicherung steht, dass die Sanatop nichts oder weniger zahlt, wenn die versicherte Person während einer Behandlung ohne Einwilligung der Sanatop den Arzt wechselt. Diese Bestimmung ist illegal (siehe K-Tipp-Ausgabe 9/04).
- In den gleichen Bedingungen ist festgehalten, die Sanatop könne Leistungen verweigern, wenn der Versicherte eine Krankheit oder einen Unfall grobfahrlässig verschuldet hat. Auch diese Bestimmung ist in der Grundversicherung unzulässig.
Warum steigt meine Prämie um 37,5 %?
Ich wohne in Bern und zahle bei der EGK nächstes Jahr massiv mehr, nämlich 198 Franken (mit Franchise 2500). Bisher betrug meine Prämie 144 Franken, ich muss also einen Aufschlag von 37,5 Prozent akzeptieren. Warum?
Wenn die Grundprämie die Grenze von 293 Franken übersteigt, wird der Rabatt-Prozentsatz bei der Franchise 2500 kleiner. Die EGK erhöht ihre Grundprämie in der Stadt Bern (Prämienregion 1) um fast 20 Prozent (von 287 auf 344 Franken).
Die Kassen dürfen aber bei der Franchise 2500 einen Rabatt von höchstens Fr. 146.60 im Monat geben.
Konkret für die EGK: Fr. 344.- minus Fr. 146.60 ergibt die Prämie von (aufgerundet) Fr. 198.-, das sind nur noch 42 Prozent Rabatt.
Bei der tieferen Grundprämie von Fr. 287.- durfte die EGK noch auf Fr. 144.- runter, das war noch ein Rabatt von fast 50 Prozent.
Die Franchise jedes Jahr ändern?
Ich bin im Jahr 2006 mit der Franchise 1500 Franken versichert. Ich weiss jetzt schon, dass 2007 eine grosse Operation ansteht. Kann ich nun die Franchise fürs nächste Jahr herabsetzen und 2008 wieder erhöhen?
Ja. Es gibt zwar politische Bestrebungen, das zu ändern. Vorläufig gilt aber noch: Die Franchise der Grundversicherung kann man jedes Jahr nach Belieben neu festsetzen - egal ob Arzt- oder Spitalbehandlungen nötig werden oder nicht. Schwangere können die Franchise in der Grundversicherung ebenfalls ändern.
Tipp: Auch bei den Zusatzversicherungen kann man in der Spitalversicherung mit freiwilligen Franchisen Prämien sparen. Solche Franchisen lassen sich auch problemlos erhöhen. Aber Achtung: Eine Senkung ist schwierig, weil dann eine Gesundheitsprüfung fällig wird.
(em)
Vorsicht vor unseriösen Verkäufern!
Viele Versicherungsvertreter arbeiten mit unsauberen Methoden, weil es ihnen nur um die Verkaufsprovision geht.
- Der K-Tipp kennt den Fall einer 33-jährigen Frau, der ein Makler riet, die Zusatzversicherung sofort zu kündigen. Doch eine neue Versicherung fand die Frau nicht, weil sie gesundheitlich angeschlagen ist; jetzt steht sie ohne Schutz da.
Der Makler hätte - wenn überhaupt - die Kündigung erst dann empfehlen dürfen, wenn die Aufnahme bei einer neuen Kasse gesichert gewesen wäre.
- Oder: Verkäufer präsentieren unzulässige Prämienvergleiche. Ein Swica-Verkäufer offerierte seinen Kunden HMO-Prämien und stellte diese fälschlicherweise als günstig dar, indem er sie mit der «normalen» Grundversicherungsprämie bei anderen Kassen verglich.
Krankenversicherungs-Ombudsmann Rudolf Luginbühl weiss aus seiner Praxis: «Viele Vermittler kennen die Produkte der Kassen, die sie vermitteln, nicht genügend und machen falsche Versprechungen. Oder sie kümmern sich nicht um die Probleme, die bei der Kündigung der alten Versicherung entstehen.»
Franchisenrabatt überprüfen!
Das ärgert eine Mutter aus Bern: Sie hat ihre zwei Kinder im Alter von 11 und 14 Jahren bei der Assura versichert - und zwar mit der höchstmöglichen Franchise von 600 Franken. Das kostet 2007 im Monat 37 Franken pro Kind.
Doch die Assura hat ihr verschwiegen, dass es für die exakt gleiche Prämie auch die Franchise 500 gibt.
Das Beispiel zeigt: Es kann - auch bei Erwachsenen - vorkommen, dass zwischen der höchsten und der zweithöchsten Franchisestufe kein Prämienunterschied besteht. Oder nur ein geringer. Versicherte müssen das aber selber herausfinden.