Was Sunrise verschweigt
2,6 Millionen Sunrise-Kunden erhielten im Juli die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Reine Kosmetik, sagt die Firma, doch das stimmt nicht.
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K-Tipp 15/2004
22.09.2004
Der Begleitbrief klang harmlos: «Die Anpassungen haben keinerlei Einfluss auf die Preise oder Dienstleistungen von Sunrise, bringen aber einige Vorteile hinsichtlich Transparenz und Verständlichkeit.»
Tatsächlich? Wer die beiden Fassungen miteinander vergleicht, stellt fest: Von besserer Übersicht und Verständlichkeit keine Spur. Das neue Werk ist im gleichen sperrigen Juristendeutsch abgefasst wie das alte; es ist sogar noch etwas länger.
Ändern der...
Der Begleitbrief klang harmlos: «Die Anpassungen haben keinerlei Einfluss auf die Preise oder Dienstleistungen von Sunrise, bringen aber einige Vorteile hinsichtlich Transparenz und Verständlichkeit.»
Tatsächlich? Wer die beiden Fassungen miteinander vergleicht, stellt fest: Von besserer Übersicht und Verständlichkeit keine Spur. Das neue Werk ist im gleichen sperrigen Juristendeutsch abgefasst wie das alte; es ist sogar noch etwas länger.
Ändern der Preise ohne Mitteilung
Und: Sunrise hat trotz gegenteiliger Beteuerungen inhaltliche Änderungen hineingeschmuggelt:
- Die Telekomfirma behält sich neu das Recht vor, «Roamingtarife und Preise für Mehrwertdienste, Sonderdienste und Kurznummern jederzeit ohne vorgängige Mitteilung zu ändern».
Kommunikationsleiterin Monika Walser rechtfertigt dies damit, dass Sunrise auf die meisten dieser Preise nur einen geringen oder gar keinen Einfluss habe.
- Eine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der Dienstleistungen ist im neuen Kleingedruckten ausgeschlossen.
Das sei in den ADSL-Abo-Bestimmungen schon heute so geregelt, entgegnet Walser.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist neu auf 50 000 Franken pro Jahr beschränkt. Bisher waren es 50 000 Franken pro Schadenereignis - ein Vorteil für Kunden mit mehr als einem Schaden pro Jahr.
«Die Bedeutung dieser Beschränkung ist äusserst gering», gibt die Sunrise-Sprecherin zu bedenken. «Bisher hatten wir noch keinen Fall, in dem diese Grenze zum Tragen kam.»
Trotzdem: Die Euphorie aus den Anfangszeiten der Telekom-Liberalisierung, als der K-Tipp die Sunrise-Geschäftsbedingungen unter dem Titel «Sonnenaufgang für Telefonkunden» lobte (Nr. 16/98), ist verflogen. Die Sonne ist bereits wieder am Untergehen.
(thm)