Immer mehr Arbeitnehmer haben zwei oder mehr Teilzeitjobs. Die Zeitschrift K-Geld zeigt in ihrer jüngsten Ausgabe, was Teilzeitler mit mehreren Stellen unternehmen müssen, um ihre Altersvorsorge zu verbessern. Ausschlaggebend dabei ist das Einkommen der einzelnen Jobs.
Wer beispielsweise pro Teilzeitstelle weniger als 19 890 Franken verdient, ist bei keiner Pensionskasse zwingend versichert.
Ergeben die einzelnen Pensen zusammengezählt jedoch ein Jahreseinkommen von über 19 890 Franken, kann man sich freiwillig einer der Pensionskassen anschliessen. Voraussetzung: Eines der Pensionskassen-Reglemente erlaubt dies.
K-Geld: Die aktuelle Ausgabe ist für Fr. 5.60 am Kiosk erhältlich oder unter Tel. 044 266 17 17.