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01.11.2011
Ein Unterhaltspflichtiger darf seinen Wohnsitz jederzeit ändern – und auch ins Ausland verlegen. Im Normalfall ist eine Sicherstellung künftiger Unterhaltsbeiträge nicht möglich.
Bestehen hingegen konkrete Hinweise, dass jemand nach dem Umzug keine Unterhaltsbeiträge mehr zahlen will, ist eine Sicherstellung von Unterhaltsbeiträgen via Gericht möglich. Es könnte Ihren Ex-Mann auf Ihren Antrag hin verpflichten, eine angemessene Sicherheit für künftige Alimente zu hinterlegen.
In Betracht kommt dafür zum Beispiel eine Bankgarantie, die Errichtung eines Sperrkontos oder die Aufnahme einer Hypothek auf eine Wohnung oder ein Haus. Das Gericht bestimmt die Höhe des angemessenen Betrages der Sicherheitsleistung. Eine solche Anordnung setzt natürlich voraus, dass der Schuldner über ausreichende Mittel verfügt.
Einfacher ist es, wenn der Ex-Ehemann ein regelmässiges Einkommen in der Schweiz hat, zum Beispiel aus einer Versicherung. In diesem Fall kann das Gericht die Anweisung geben, dass die Versicherung (oder ein anderer Schuldner des Ex-Ehemanns) die fälligen Alimente direkt der Ex-Frau auszahlt.
Sollten Sie nach der Abreise Ihres Ex-Mannes keine Alimente mehr erhalten und wurde kein Geld in der Schweiz sichergestellt, gilt: Sie haben Anspruch auf behördliche Unterstützung, um Ihre Alimentenforderung durchzusetzen. Ein entsprechendes Gesuch muss in Ihrem Wohnsitzkanton eingereicht werden. Dieser leitet es dann an die Zentralbehörde für internationale Alimentensachen weiter.
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