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Sven Weiler (Name geändert) aus Reinach BL kaufte letztes Jahr bei Digitec das Smartphone «LG G3» für 399 Franken. Gleichzeitig schloss er die «All Risk»-Handy-Versicherung von Allianz Global Assistance AGA in Wallisellen ZH ab. Die Prämie für ein Jahr betrug stolze 97 Franken und versicherte das Gerät unter anderem ausdrücklich gegen Wasser- und Feuchtigkeitsschäden.
Ende letzten Jahres passierte Weiler ein Malheur: Er nahm ein Vollbad und hörte dazu Musik auf dem Handy. Als er dieses in die Hand nahm, um ein Lied auszuwählen, rutschte ihm das Gerät ins Wasser. Er fischte es sofort raus, doch es funktionierte nicht mehr.
Die Versicherung lehnte die Übernahme der Reparaturkosten ab. Das Platzieren eines Smartphones «am Rande einer Wasserquelle bzw. dessen Benutzung in einer selbigen» sei grobfahrlässig. Bei so entstandenen Schäden zahle die Versicherung nicht.
Weiler widersprach: Er habe das Smartphone auf einem Tisch ausser Reichweite von Wasserspritzern deponiert und nicht direkt über dem Wasser bedient.
Erst nach der Intervention eines Anwalts lenkte die Allianz ein. Rechtlich ist klar: Weilers Versehen war ein Fall von leichtfahrlässigem Verhalten. Und: «Ist die Benützung eines Handys im Badezimmer generell von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen, müsste dies in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich vermerkt werden», schrieb der Anwalt.
Tipp: Ein feuchtes Handy trocknet schneller, wenn man es mit Reis in einen luftdichten Beutel legt. Der Reis nimmt die Feuchtigkeit auf.
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