Nein. Sie haben einen Vertrag mit der Nachbarin. Gestützt auf diesen Vertrag dürfen Sie den Weg benützen. Sie könnten das Wegrecht notfalls sogar gerichtlich gegen Ihre jetzige Nachbarin durchsetzen. Aber: Sollte das Nachbargrundstück verkauft werden, nützt Ihnen der Vertrag nichts mehr. Denn die Vereinbarung gilt nur gegenüber der heutigen Nachbarin, nicht gegenüber einem zukünftigen Erwerber des Grundstücks. Anders wäre es, wenn das Wegrecht im Grundbuch eingetragen wäre. Dann würde es bei einem Verkauf des Landstücks weiterhin gelten.