Franz Imhof (Name geändert) aus Wallbach AG bestellte übers Internet beim Weingrosshändler Winediscount.ch sechs Flaschen Rotwein – und zwar GB Battista Odoardi Rosso mit Jahrgang 2011. Geliefert wurde ihm der Jahrgang 2012.
Für solche Fälle glaubte sich der Händler abgesichert. Im Kleingedruckten von Winediscount.
ch steht nämlich: «Falls ein Wein-Jahrgang nicht mehr verfügbar ist, liefern wir Ihnen automatisch den Folgejahrgang, ausser Sie bestehen bei Ihrer Bestellung ausdrücklich auf dem angebotenen Jahrgang.» Einen entsprechenden Hinweis müsse die Kundin bzw. der Kunde bei der Bestellung ins Feld «Bemerkungen» schreiben.
Beim Bestellvorgang im Internet wird darauf allerdings nicht hingewiesen. Mit dem Absenden der Bestellung akzeptiert der Kunde aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Ganzes. Wie so viele andere Kunden las Franz Imhof die Bestimmungen nicht im Detail und übersah deshalb die Klausel. Nun ärgert er sich: «Bei den Weinen kann ein Jahrgang in der Qualität und im Geschmack erheblich vom vorherigen Jahr abweichen!»
Mövenpick & Co. berufen sich auf AGB
Winediscount ist nicht der einzige Weinhändler, der ungefragt einen anderen Jahrgang schickt: Auch Mövenpick, Steinfels Weine und Vinexus. ch haben entsprechende Klauseln in ihrem Kleingedruckten.
Die Weinhändler sagen, die Vorgehensweise sei im Schweizer Weinhandel üblich und werde in den AGB kommuniziert. Ein Grund sei, dass der gewünschte Jahrgang bei den Lieferanten nicht immer verfügbar sei.
Coop liefert nur den bestellten Jahrgang
Winediscount stellt sich zudem auf den Standpunkt, im Fall von Franz Imhof sei der gelieferte Wein von gleicher Qualität wie der bestellte Jahrgang. Es handle sich nicht um eine Rarität oder ein Anlageobjekt.
Rechtsprofessor Thomas Koller von der Universität Bern hingegen hält solche Vertragklauseln für «rechtlich höchst problematisch». Er ist überzeugt: «Einer gerichtlichen Überprüfung dürften sie jedenfalls kaum standhalten, wenn der Richter – was zu hoffen ist – etwas von Wein versteht.»
Coop-Sprecher Ramón Gander stützt diese Aussage: «Nicht jeder Jahrgang ist in seiner Qualität gleich. Daher sind genau genommen unterschiedliche Jahrgänge auch unterschiedliche Weine.» Deswegen wird Kunden von Mondovino, dem Internet-Weinshop von Coop, immer nur der bestellte Jahrgang geliefert.
Auch die Zürcher Weinhandlung Paul Ulrich AG hat eine kundenfreundliche Lösung. Dort steht in den AGB explizit: «Sind bestellte Artikel nicht am Lager vorrätig, informieren wir Sie umgehend via E-Mail oder Telefon.»
Immerhin: Nach Einschalten des K-Tipp war Winediscount bereit, den gelieferten Wein auf eigene Kosten abzuholen und Franz Imhof den Kaufpreis zurückzuerstatten.