Fahrkosten
«Ich habe vor ein paar Monaten die definitive Steuerveranlagung erhalten. Dabei habe ich bemerkt, dass mir das Steueramt die Abzüge für die Fahrkosten teilweise gestrichen hat. Kann ich mich dagegen wehren?»
Nicht mehr. Solche Entscheide kann man nur innert der auf der Steuerveranlagung aufgeführten Frist von 30 Tagen beanstanden. Ist die Rechtsmittelfrist abgelaufen, sind auch inhaltlich oder rechnerisch falsche Entscheide rechtskräftig.
Autowert
«Ich habe letztes Jahr ein Auto für 100 000 Franken gekauft. Ich wohne in Zürich. Was muss ich in die Steuererklärung einsetzen?»
Im Kanton Zürich kann man für Autos jedes Jahr einen Abzug von 40 Prozent machen. Das heisst: In der Steuererklärung können Sie beim Auflisten des Vermögens 60 000 Franken für Auto einsetzen, per Ende 2014 noch 36 000 Franken. Gerechnet wird immer vom letzten Wert aus. Ende 2015 beträgt der Abzug somit 40 Prozent von 36 000 Franken.
Ergänzungsleistungen
«Ich bin pensioniert und erhalte eine AHV-Rente in der Höhe von 1700 Franken. Dazu beziehe ich Ergänzungsleistungen. Muss ich alles versteuern?»
Nein. Die Ergänzungsleistungen nicht, nur die AHV-Rente. Von diesem Einkommen können Sie aber noch die üblichen Abzüge geltend machen.
Pensionskasse
«Ich habe Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse für die vier Jahre 2010 bis 2013. Das Verfahren dauerte relativ lange. Nun erhielt ich den ganzen Beitrag von rund 100 000 Franken auf einmal. Rutsche ich nun in eine höhere Progression?»
Nein. Sie müssen zwar die gesamten 100 000 Franken in Ihrer Steuererklärung 2013 als Einkommen deklarieren. Der Steuersatz für diese Einmalzahlung wird aber so bestimmt, als ob Sie jedes Jahr 25 000 Franken erhalten hätten. Doch Sie sollten in der Steuererklärung unbedingt erwähnen, dass die Zahlung für vier Jahre erfolgte.
Lehrlingslohn
«Meine Tochter geht seit August in die Lehre. Wir wohnen im Kanton Zürich. Muss ich ihren Lohn versteuern?»
Nein. Ihre Tochter ist noch nicht 18 Jahre alt und somit auch nicht steuerpflichtig. Mit 18 erhält sie dann eine eigene Steuererklärung. Eltern müssen jedoch allfälliges Vermögen ihrer minderjährigen Kinder in ihrem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufführen.
Mitgliederbeiträge
«Ich bin Mitglied des TCS und Gönner der Rega. Kann ich diese Beiträge vom Einkommen abziehen?»
Mitgliederbeiträge sind nicht abziehbar, Spendenzahlungen als Gönner hingegen schon. In den meisten Kantonen und beim Bund sind das maximal 20 Prozent des Rein- bzw. Nettoeinkommens.
Nebenerwerb
«Ich bin pensioniert und gebe gelegentlich als Selbständigerwerbender Kurse. Damit verdiene ich aber höchstens 3000 bis 3500 Franken im Jahr. Muss ich dieses Einkommen dennoch versteuern?»
Ja. Jedes Einkommen ist steuerpflichtig. Allerdings können Sie von Ihrem Einkommen die Berufsauslagen für den selbständigen Erwerb geltend machen. Am besten erstellen Sie eine detaillierte Liste sämtlicher Einnahmen und Ausgaben, die mit Ihrem Nebenerwerb verbunden sind.
Wasserschaden
«Auf meinem Grundstück ist eine Wasserleitung geplatzt. Wir haben trotz Gebäude- und Wasserversicherung noch ungedeckte Selbstkosten von 2000 Franken. Kann ich diese Summe vom steuerbaren Einkommen abziehen?»
Ja. Diese Reparaturkosten können Sie grundsätzlich als Liegenschaftsunterhalt abziehen, wenn Sie keinen Pauschalabzug vornehmen. Die meisten Kantone stellen es den Hausbesitzern jedes Jahr von neuem frei, ob sie in der Steuererklärung die effektiven Unterhaltskosten der Liegenschaft oder den Pauschalabzug eintragen wollen.
Kinderabzug
«Mein Sohn hat am 9. August des letzten Jahres seine Lehre abgeschlossen. Kann ich den Kinderabzug noch vornehmen?»
Nein. Massgebend für den Kinderabzug ist der 31. Dezember. Da Ihr Sohn Ende Jahr nicht mehr in Ausbildung war, können Sie den Kinderabzug nicht mehr geltend machen.
Leibrente
«Ich erhalte eine Leibrente. Der Vertrag sieht eine Rückgewähr vor. Muss ich in der Steuererklärung beim Vermögen den Rückkaufswert angeben?»
Ja. Denn das Bundesgericht hat im Mai 2012 entschieden, dass ab der Steuerperiode 2013 auch bei laufenden Leibrenten der Rückkaufswert als Vermögen deklariert werden muss. Das gilt natürlich nur für Leibrenten, die einen Rückkaufswert haben.
Blitzschutzinvestition
«Wir haben auf unserem Haus neu eine Blitzschutzanlage installiert. Kann ich diese Kosten beim Liegenschaftsunterhalt abziehen?»
Nein. Es handelt sich um eine Neuanschaffung, nicht um einen Liegenschaftsunterhalt. Später können Sie jedoch die nötigen Reparaturen abziehen. Und die Investitionskosten können Sie bei einem allfälligen Verkauf des Hauses bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer geltend machen.
Dritte Säule
«Ich bin deutsche Staatsangehörige und zahle im Kanton Bern Quellensteuern. Kann ich meine Einzahlungen in die dritte Säule irgendwie abziehen?»
Ja. Sie können der Steuerbehörde einen Antrag auf Neuveranlagung der Quellensteuer einreichen. Dieser Antrag muss bis spätestens 31. März des Folgejahres gestellt werden.
Verlustabzug
«Seit kurzem bin ich selbständig erwerbend. Zurzeit mache ich noch keinen Gewinn. Kann ich den Verlust in der Steuererklärung geltend machen?»
Ja. In diesem Fall haben Sie für das letzte Jahr kein steuerbares Einkommen. Den Verlust des letzten Jahres können Sie zudem vom Gewinn des nächsten Jahres abziehen.
Darlehen
«Meine Tochter hat von mir ein zinsloses Darlehen von 100 000 Franken erhalten. Wir haben vereinbart, dass ich ihr davon jedes Jahr 10 000 Franken erlasse. Damit reduziert sich das Darlehen jährlich um 10 000 Franken. Wie muss
ich das in der Steuererklärung deklarieren?»
Sie müssen dass Darlehen in Ihrem Wertschriftenverzeichnis jeweils als Vermögen aufführen. Der Darlehensbetrag sinkt ja jedes Jahr um 10 000 Franken. Damit ist nach einem Jahr nur noch ein Vermögen von 90 000 Franken anzugeben.
Mieteinnahmen
«Ich vermiete mein Haus. Muss ich die Mieteinnahmen jetzt als Einkommen versteuern?»
Ja. Der Eigenmietwert fällt mit der Vermietung weg. Dafür sind die Mietzinseinnahmen als Einkommen zu versteuern.
Eigenmietwert
«Ich habe mein Haus umgebaut, aber von den Steuerbehörden noch keine Neueinschätzung des Eigenmietwerts erhalten. Kann ich den alten Wert eingeben?»
Ja. Solange keine Neueinschätzung des Eigenmietwerts durch die Steuerbehörde vorliegt, können Sie sich in der Steuererklärung auf die bisherige Liegenschaftsbewertung stützen. Allfällige Korrekturen werden im Einschätzungsverfahren durch die Steuerbehörde vorgenommen.
Erbschaft
«Meine Mutter ist im Juli 2013 verstorben. Ich bin Alleinerbin und habe das Erbe erst im Januar 2014 erhalten. Muss ich die Erbschaft nun erst in der Steuererklärung 2014 deklarieren?»
Nein. Der Anspruch auf die Erbschaft entsteht im Zeitpunkt des Todes der Erblasserin. In Ihrem Fall also im Jahr 2013. Sie müssen deshalb die unverteilte Erbschaft bereits in der Steuererklärung 2013 deklarieren.
Buchtipp
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