Nein, bei diesem kleinen Zusatzverdienst müssen Sie sich keine Sorgen machen.

Eine ganze Rente der Invalidenversicherung erhält, wer zu mindestens 662/3 Prozent invalid ist. Im Bereich der restlichen 331/3 Prozent dürfen alle Bezüger einer ganzen Rente etwas dazuverdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen - ganz gleich, ob sie zu 70, 80 oder mehr Prozent erwerbsunfähig sind.

Das so erzielte Erwerbs-einkommen darf jedoch nicht höher sein als ein Drittel des so genannten Valideneinkommens: Dieser Betrag entspricht dem Einkommen, das ein Versicherter heute erzielen könnte, wenn er gesund wäre (inklusive Nominallohn-Entwicklung).

Den genauen Betrag Ihres konkreten Valideneinkommens können Sie bei der IV-Stelle erfragen oder dem Begründungsblatt zu Ihrer IV-Verfügung entnehmen.

Da Sie vor drei Jahren rund 4800 brutto verdient haben, liegt Ihr derzeitiges monatliches Valideneinkommen (unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung) bei rund 5100 Franken. Sie können also maximal 1700 Franken pro Monat (ohne 13. Monatslohn) dazuverdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen.

Bezüger einer halben Rente (sie wird ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zugesprochen) dürfen noch die Hälfte ihres Valideneinkommens dazuverdienen. Wer Anspruch auf eine Viertelsrente (ab einem IV-Grad von 40 Prozent) hat, kann noch 60 Prozent dazuverdienen.

Wichtig: Melden Sie der IV-Stelle jede Veränderung Ihrer Gesundheits- oder Erwerbssituation. Schicken Sie also Ihren Arbeitsvertrag und/oder eine Lohnabrechnung ein. Sonst riskieren Sie, dass Sie zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzahlen müssen.

(ai)