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K-Tipp 17/2003
15.10.2003
Nein, bei diesem kleinen Zusatzverdienst müssen Sie sich keine Sorgen machen.
Eine ganze Rente der Invalidenversicherung erhält, wer zu mindestens 662/3 Prozent invalid ist. Im Bereich der restlichen 331/3 Prozent dürfen alle Bezüger einer ganzen Rente etwas dazuverdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen - ganz gleich, ob sie zu 70, 80 oder mehr Prozent erwerbsunfähig sind.
Das so erzielte Erwerbs-einkommen darf jedoch nicht höher sein als ein Drittel des so genannten Valideneinkommens: Dieser Betrag entspricht dem Einkommen, das ein Versicherter heute erzielen könnte, wenn er gesund wäre (inklusive Nominallohn-Entwicklung).
Den genauen Betrag Ihres konkreten Valideneinkommens können Sie bei der IV-Stelle erfragen oder dem Begründungsblatt zu Ihrer IV-Verfügung entnehmen.
Da Sie vor drei Jahren rund 4800 brutto verdient haben, liegt Ihr derzeitiges monatliches Valideneinkommen (unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung) bei rund 5100 Franken. Sie können also maximal 1700 Franken pro Monat (ohne 13. Monatslohn) dazuverdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen.
Bezüger einer halben Rente (sie wird ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zugesprochen) dürfen noch die Hälfte ihres Valideneinkommens dazuverdienen. Wer Anspruch auf eine Viertelsrente (ab einem IV-Grad von 40 Prozent) hat, kann noch 60 Prozent dazuverdienen.
Wichtig: Melden Sie der IV-Stelle jede Veränderung Ihrer Gesundheits- oder Erwerbssituation. Schicken Sie also Ihren Arbeitsvertrag und/oder eine Lohnabrechnung ein. Sonst riskieren Sie, dass Sie zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzahlen müssen.
(ai)
Eine ganze Rente der Invalidenversicherung erhält, wer zu mindestens 662/3 Prozent invalid ist. Im Bereich der restlichen 331/3 Prozent dürfen alle Bezüger einer ganzen Rente etwas dazuverdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen - ganz gleich, ob sie zu 70, 80 oder mehr Prozent erwerbsunfähig sind.
Das so erzielte Erwerbs-einkommen darf jedoch nicht höher sein als ein Drittel des so genannten Valideneinkommens: Dieser Betrag entspricht dem Einkommen, das ein Versicherter heute erzielen könnte, wenn er gesund wäre (inklusive Nominallohn-Entwicklung).
Den genauen Betrag Ihres konkreten Valideneinkommens können Sie bei der IV-Stelle erfragen oder dem Begründungsblatt zu Ihrer IV-Verfügung entnehmen.
Da Sie vor drei Jahren rund 4800 brutto verdient haben, liegt Ihr derzeitiges monatliches Valideneinkommen (unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung) bei rund 5100 Franken. Sie können also maximal 1700 Franken pro Monat (ohne 13. Monatslohn) dazuverdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen.
Bezüger einer halben Rente (sie wird ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zugesprochen) dürfen noch die Hälfte ihres Valideneinkommens dazuverdienen. Wer Anspruch auf eine Viertelsrente (ab einem IV-Grad von 40 Prozent) hat, kann noch 60 Prozent dazuverdienen.
Wichtig: Melden Sie der IV-Stelle jede Veränderung Ihrer Gesundheits- oder Erwerbssituation. Schicken Sie also Ihren Arbeitsvertrag und/oder eine Lohnabrechnung ein. Sonst riskieren Sie, dass Sie zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzahlen müssen.
(ai)
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Wieviel darf ich dazu verdienen
Hallo, Ich würde eigentlich gerne eine Frage an aikon44 stellen.. Ich hatte im Jahre 2010 eine Hirnblutung und bin seit dem IVRentner und bin 46% IV. Ich habe per Zufall eine Arbeit gefunden bei der Sinfonietta, das heißt Sinfonieorchester eigentlich. Das auf Abruf. Jetzt habe ich das der Ergänzung Bescheid gegeben und plötzlich ziehen die mir ca. sFr. 100.- monatlich ab weil sie denken, ich würde jeden Monat arbeiten. Jetzt zu meiner Frage: Ein Sachbearbeiter der Ergänzungsleistung Basel Stadt hat mich angerufen und hat mir am Telefon erklärt, dass ich lediglich sFr. 1000.- im Jahr nur verdienen kann und alles was drüberaus ist, muss ich abgeben und wird Verrechnet. Das verstehe ich leider nicht, da Sie doch in einem Kommentar zu einer Frau, die pro Monat sFr. 1000.- verdient, das behalten kann.. Stimmt das denn bei mir mit den lediglich sFr. 1000.- im Jahr nur? Danke für Ihre Rückantwort. Respekt. Kommentar
IV-Rente
Wenn Sie in Zukunft 20 Prozent arbeiten, müssen Sie grundsätzlich nicht mit einer Rentenkürzung rechnen. Dies aus folgendem Grund: Eine ganze Rente der IV erhält, wer zu mindestens 70 Prozent invalid ist. Im Bereich der restlichen 30 Prozent dürfen Bezüger einer ganzen IV-Rente etwas dazuverdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen – egal, ob sie zu 70 oder mehr Prozent erwerbsunfähig sind. Das so erzielte Erwerbseinkommen darf jedoch nicht höher sein als 30 Prozent des Einkommens, das Sie heute erzielen könnten, falls Sie gesund wären. Fragen Sie sicherheitshalber aber unbedingt noch direkt bei der IV-Stelle nach, wie hoch Ihr Verdienst sein darf, ohne dass die Rente gekürzt wird.
IV Rente
Guten Tag Seit über 20 Jahren bin ich Bezügerin einer 100% IV Rente bei einem Invaliditätsgrad von 71 %. Seinerzeit im Jahr 2000 wurde ich als Teilerwerbende im Verhältnis 50% (Einschränkung 100 %)Erwerbs- und 50 % (Einschränkung 41 %)Haushaltsbereich eingestuft. Das ergab dann den Invaliditätsgrad von 50 % plus 21 % gleich 71 %. Nun habe ich eine Arbeit von 20% in Aussicht. Würde mir bei einer Zusage die Rente gestrichen? MFG aikon44