Die Mieter im Mehrfamilienhaus von Rudolf Kempf (Name geändert) in Uster ZH meldeten Schimmel an den Wänden des Velokellers. Kempf wollte ihn entfernen lassen und stiess im Internet auf die Firma MTS Schweiz Trockungs Service GmbH in Dielsdorf ZH.
Wenige Tage später war ein MTS-Mitarbeiter vor Ort, um eine Offerte zu erstellen. «Er gab mit telefonisch Bescheid, dass es sich um eine kleine Sache handle, die er gleich erledigen könne», so Kempf. Er habe mit 600 bis 800 Franken gerechnet. Weit gefehlt: Die Rechnung lautete auf über 3000 Franken. Nur schon das Anti-Schimmel-Mittel kostete mit Fr. 85.50 pro Quadratmeter über Fr. 2300.–.
Firma verlangte zehn- mal so viel wie normal
Peter Seehafer vom Maler- und Gipser-UnternehmerVerband hat sich Fotos vom Velokeller vor und nach der Behandlung angeschaut. Und dazu die Rechnung an Kempf. Seehafers Fazit: Ein Preis von Fr. 85.50 pro Quadratmeter fürs Schimmelbehandlungsmittel sei «völlig überrissen. Schimmel lässt sich mit gewöhnlichem Wasserstoffperoxid entfernen», sagt er. Das Mittel in 10-prozentiger Konzentration koste pro Liter höchstens 20 Franken. Und: Pro Quadratmeter brauche man 3 bis 4 Deziliter. So kommt man auf einen Preis von ca. 8 Franken pro Quadratmeter. MTS Schweiz hat also mehr als zehnmal so viel verlangt.
Laut Nadja Schwery, Rechtsanwältin und Oberassistentin am Institut für Baurecht der Universität Freiburg, muss man überrissene Handwerker-Rechnungen nicht begleichen: «Hat ein Kunde keinen oder bloss einen ungefähren Preis abgemacht, muss er dem Handwerker zwar grundsätzlich dessen Aufwand entschädigen.» Geschuldet sei aber nur der Wert von Arbeit und Material, die zur sorgfältigen Ausführung genügt hätten. Unnötiger Mehraufwand gehört nicht dazu.
Laut Schwery muss man den strittigen Teil der Rechnung nicht zahlen. Nur: Kempf hat die Rechnung «aus Angst vor einer Betreibung» bereits beglichen.
Dem K-Tipp wollte MTS nicht sagen, welches Schimmelmittel verwendet wurde. Es handle sich um ein «Spezialmittel, das man nicht einfach im Baumarkt kaufen kann». Die Firma war nicht bereit, Kempf einen Teilbetrag zurückzuerstatten.
Tipps und Infos
- Infos zur Schimmelpilzsanierung findet man beim Bundesamt für Gesundheit: www.bag.admin.ch/Themen /Chemikalien/Wohngifte/Gesund Wohnen/Feuchtigkeitsprobleme und Schimmel.
- Buchtipp: Alles Wichtige für Wohneigentümer liefert der K-Tipp-Ratgeber «Die eigenen vier Wände». Zu bestellen über Tel. 044 253 90 70 oder www.ktipp.ch. Das gilt bei Handwerker-Offerten
- Das Erstellen einer Offerte ist kostenlos, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Verlangen Sie ausdrücklich eine verbindliche schriftliche Offerte.
- Wird ein Pauschalpreis vereinbart, muss der Kunde selbst dann nicht mehr bezahlen, wenn der Handwerker den Aufwand unterschätzt hat.
- Wer keinen Pauschalpreis vereinbart, sollte auf einem Kostendach beharren. Dieses darf der Handwerker nicht überschreiten.