Ein Rheumatologe wurde von 35 Krankenkassen eingeklagt, ihnen 232’224 Franken zurückzuzahlen. Sie sagten, der Arzt habe im betreffenden Jahr 2003 pro Patient Kosten von 1446 Franken veranlasst. Der Durchschnitt aller vergleichbaren Ärzte lag jedoch bei nur 923 Franken pro Patient und Jahr. In solchen Fällen argumentieren Ärzte häufig, ihre Patienten seien besonders behandlungsintensiv. Das wird jeweils mit einem maximalen Zuschlag von 30 Prozent berücksichtigt. Doch auch nach diesem Zuschlag lag der Arzt noch weit über dem Durchschnitt seiner Kollegen. Das Bundesgericht hat diese Berechnung mit dem sogenannten Durchschnittskostenvergleich einmal mehr abgesegnet und den Arzt verpflichtet, 232’224 Franken zurückzuzahlen.

Bundesgericht, Urteil 9C_773/2008 vom 12. 12. 2008