Ein Zahnarzt setzte einer Frau zwei Implantate im Oberkiefer ein. Weil die Implantate zu nahe beeinander standen, kam es in der Folge zu Entzündungen. Nach wenigen Jahren mussten sowohl die beiden Implantate als auch fünf weitere Zähne entfernt werden.

Gemäss Gutachten hat der Zahnarzt keinen eigentlichen Kunstfehler begangen. Aber er hat die Patientin nicht sauber aufgeklärt – über die geplante Behandlung, die Vor- und Nachteile, die möglichen Risiken sowie die Alternativen. Zudem müssen Patienten genügend Zeit haben, sich ihren Entscheid zu überlegen. Im konkreten Fall ist keine Aufklärung dokumentiert. Deshalb muss der Arzt der Patientin seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Nachbehandlung ersetzen.   

Obergericht des Kantons Bern, Urteil APH 09 75 vom 10. Juni 2009