Eine Frau war im Betrieb ihres Mannes angestellt. Der Mann war einziges Verwaltungsratsmitglied der betreffenden Aktiengesellschaft. Als ihr Mann starb, wurde die Frau arbeitslos Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) erhält sie jedoch nicht.

Denn Selbständigerwerbende können grundsätzlich nicht stempeln und ihre im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten auch nicht.


Bundesgericht, Urteil 8C_759/2010 vom 20. 10. 2010