Inhalt
Ja, wenn Sie für diesen Fall nichts anordnen. Der Grund: Sterben Ehegatten gleichzeitig, hat das erbrechtlich zur Folge, dass sie sich nicht gegenseitig beerben. Folge: Ihre Erbschaft geht an Ihre Verwandten (und nicht an Ihre Stiefkinder). Einzig das Vermögen Ihrer Frau ginge an die Kinder beziehungsweisen Ihre Stiefkinder.
Tipp: Sie müssen ein Testament machen und darin Folgendes festhalten:
- Ihre Stiefkinder sollen Ihren Nachlass erhalten, wenn Sie und Ihre Frau gleichzeitig sterben sollten.
- Die Stiefkinder sollen Ihr Erbe erhalten, falls Ihre Frau vor Ihnen stirbt.
- Zudem sollten Sie Ihre Frau als Vorerbin und Ihre Stiefkinder als Nacherben einsetzen. Dies für den Fall, dass Sie vorher sterben.
- Eine andere Möglichkeit wäre, Ihre Stiefkinder zu adoptieren. So können Sie je nach Kanton vermeiden, dass Ihre Stiefkinder hohe Erbschaftssteuern zahlen müssen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden