Wenn kein Ge ld für die Steuern bleibt
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K-Tipp 5/2002
06.03.2002
Steuerschulden: Wer rechtzeitig an die Steuerrechnung denkt, kann unliebsame Überraschungen meist verhindern
Steuerschulden gibts häufiger als man denkt. Wer die Rechnung nicht bezahlen kann, hat mehrere Möglichkeiten: Er kann Ratenzahlung verlangen, Zahlungsaufschub beantragen oder ein Gesuch um Steuererlass stellen.
Patrick Gut pgut@ktipp.ch
Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: Der Tod und die Steuer.» Das wusste schon der amerikanisc...
Steuerschulden: Wer rechtzeitig an die Steuerrechnung denkt, kann unliebsame Überraschungen meist verhindern
Steuerschulden gibts häufiger als man denkt. Wer die Rechnung nicht bezahlen kann, hat mehrere Möglichkeiten: Er kann Ratenzahlung verlangen, Zahlungsaufschub beantragen oder ein Gesuch um Steuererlass stellen.
Patrick Gut pgut@ktipp.ch
Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: Der Tod und die Steuer.» Das wusste schon der amerikanische Politiker Benjamin Franklin (1790).
Franklins Zitat ist heute aktueller denn je. Diese Erfahrung macht Mario Roncoroni jeden Tag. Der Jurist beim Verein Schuldensanierung Bern und Präsident des Dachverbandes Schuldenberatung sagt: «Waren es früher Konsumkredite, machen heute Steuerschulden bei unseren Klientinnen und Klienten den mit Abstand grössten Posten aus.»
Für diese Entwicklung sieht der Schuldenexperte zwei Hauptgründe:
- Das Steuersystem ist schwerfällig. Der Systemwechsel von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbesteuerung löst das Hauptproblem nicht. Das Steuerinkasso hinkt hintennach. Können doch von der provisorischen zur definitiven Steuerrechnung heute je nach Kanton bis zu zweieinhalb Jahre vergehen. Die Konsequenz: Wer erst die definitiven Rechnungen bezahlt, kann in den Hammer laufen. Und zwar dann, wenn sich die Einkommenssituation in den zweieinhalb Jahren verschlechtert hat - beispielsweise durch Stellenverlust oder weil durch die Geburt eines Kindes ein Lohn ganz oder teilweise wegfällt. Die definitive Steuerrechnung aber beruht auf dem alten - in diesem Fall höheren - Einkommen.
- Der Staat zieht selbst bei Menschen mit sehr knappem Budget Steuern ein.
Steuerschulden sind aber nicht mehr allein ein Problem von Menschen mit tiefem Lohn. Roncoroni: «Wir beraten immer häufiger auch Leute mit mittleren Einkommen.»
Steuerschulden ernst nehmen
Gerda Haber, Geschäftsleiterin der Fachstelle für Schuldenfragen im Kanton Zürich, bestätigt die Beobachtungen ihres Berner Kollegen. «Wir sehen immer wieder, dass Schuldenprobleme mit der Steuerrechnung beginnen.»
Und Roncoroni fügt an: «Hartnäckig hält sich trotzdem die Mär, dass Steuerschulden nicht so schlimm seien.» Er warnt vor einer solchen Einstellung: «Wer nicht reagiert und seine Steuerrechnung einfach nicht bezahlt, riskiert eine Betreibung oder gar eine Lohnpfändung.»
Was aber ist zu tun, wenn man seine Steuerrechnung nicht begleichen kann?
Auf keinen Fall sollte man einen Konsumkredit aufnehmen, um seine Steuerrechnung zu begleichen. Bei Kleinkrediten beläuft sich der jährliche Schuldzins auf bis zu 15 Prozent.
Wer seine Steuern hingegen ganz oder zumindest teilweise verspätet bezahlt, muss je nach Kanton lediglich mit einem Verzugszins von 3 bis 5 Prozent rechnen.
Bei den Staats- und Gemeindesteuern - die den weitaus grössten Brocken der Steuern ausmachen - bleiben grundsätzlich drei Möglichkeiten der Erleichterung. Sämtliche Varianten kommen zum Tragen, sobald man die definitive Steuerrechnung im Haus hat:
- Ratenzahlung: Auf dem Steueramt der Wohngemeinde kann man telefonisch (nicht in allen Kantonen möglich) oder schriftlich um eine Ratenzahlung ersuchen. Bei dieser Variante wird die Staats- und Gemeindesteuer auf mehr als die üblichen drei Raten aufgeteilt.
In der Regel fallen so Verzugszinsen an. In einzelnen Kantonen ist nicht die Steuerverwaltung der Wohngemeinde, sondern die kantonale Steuerverwaltung zuständig.
- Stundung: Unter bestimmten Bedingungen schiebt die Steuerbehörde die Fälligkeit der Zahlung auf. Ein begründetes Gesuch um Stundung muss man innerhalb der Zahlungsfrist in schriftlicher Form an das Steueramt der Wohngemeinde richten. Eine Stundung kommt dann in Frage, wenn der Steuerpflichtige in eine Notlage geraten ist.
Als Ursachen, die zu einer Notlage führen können, gelten insbesondere: Arbeitslosigkeit, Unterhaltspflichten, hohe Krankheits- oder Pflegekosten, die man selber tragen muss. Wird eine Steuerrechnung gestundet, kann ein Verzugszins anfallen. In einzelnen Kantonen ist die kantonale Steuerverwaltung für Stundungsgesuche zuständig.
- Steuererlass: Als dritte Massnahme bleibt der vollständige oder teilweise Steuererlass. Auch dazu braucht es innerhalb der Zahlungsfrist ein schriftliches und begründetes Gesuch an das Steueramt der Wohngemeinde oder des Kantons. Voraussetzung für einen Erlass oder Teilerlass der Steuern ist eine Notlage. Für Gesuchsteller, die nicht nur dem Staat Geld schulden, gilt: Bei einem Erlass müssen das Steueramt und die anderen Gläubiger gleich behandelt werden. Der Staat wird sich also nur dann einen Teil der Steuern ans Bein streichen, wenn die übrigen Gläubiger im gleichen Mass verzichten.
Vorsicht vor dubiosen Schuldensanierern
- Einen wesentlich kleineren Betrag als die Staats- und Gemeindesteuern machen die Bundessteuern aus. Aber auch sie wollen bezahlt sein. Ratenzahlung, Stundung oder Erlass sind auch bei den Bundessteuern möglich. Ein entsprechendes Gesuch richtet sich in der Regel an die kantonale Steuerverwaltung.
- Wer Schuldenprobleme hat, kann sich Rat holen. Es empfiehlt sich allerdings nicht, auf verlockende Inserate zu reagieren, die «Soforthilfe», «Wir sanieren Ihre Schulden» oder Ähnliches versprechen. Häufig tappt man so bloss in eine weitere Schuldenfalle.
Echte Hilfe für Menschen mit Schuldenproblemen bieten die Caritas, die Sozialämter der Gemeinden sowie die Mitgliedervereine des Dachverbandes Schuldenberatung. Die Vereine sind für die Wohnkantone zuständig. Adressen gibt es beim Dachverband Schuldenberatung, Monbijoustr. 61, Postfach 1106, 3000 Bern 23 (frankiertes Antwortcouvert beilegen), Tel. 031 371 84 84 , Fax 031 372 30 48 oder über den entsprechenden Link in der Rubrik «Surfen»
Treffen Sie Vorkehrungen
So tappen Sie nicht in die Schuldenfalle:
- Überweisen Sie jeden Monat ein Zwölftel Ihrer Steuern auf ein separates Konto. Nehmen Sie als Anhaltspunkt Ihre letzte Steuerrechnung. Reservieren Sie sich nicht einfach den 13. Monatslohn dafür. Häufig reicht er nicht oder er wird für unvorhergesehene Ausgaben benötigt.
- Haben Sie im vergangenen Jahr Ihre Ausbildung abgeschlossen und haben jetzt erstmals ein festes Einkommen? Dann können Sie die Höhe der zu erwartenden Steuerrechnung vermutlich nicht abschätzen. Fragen Sie auf der Steuerverwaltung Ihrer Gemeinde nach dem Quellensteuersatz für Ihre Einkommensklasse und legen Sie diesen Betrag monatlich auf die Seite.
- Reichen Sie jedes Jahr eine Steuererklärung ein. Andernfalls schätzt Sie der Steuerkommissär auf Basis der letzten Erklärung ein. Reichen Sie wiederholt keine Steuererklärung ein, werden Sie tendenziell zu hoch eingeschätzt.
- Erhalten Sie eine definitive Steuerrechnung, die zu hoch ausgefallen ist, müssen Sie innerhalb der Einsprachefrist reagieren. Andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert. Bei verpasster Einsprachefrist ist es auch nicht möglich, mit Erlassen überhöhte Steuerrechnungen zu korrigieren.