Wer Generika kauft, zahlt drauf
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Gibt der Apotheker statt des verschriebenen Originalpräparats ein Generikum ab, bezahlt der Patient eine zusätzliche Taxe. Im schlechtesten Fall aus dem eigenen Sack.
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K-Tipp 13/2003
20.08.2003
Patrick Gut - pgut@ktipp.ch
Die Apotheker wenden einen neuen Trick an, um sich unrechtmässig zu bereichern», ärgert sich Balz Renggli (Name geändert). Denn: «Wenn sie an Stelle des verschriebenen Originalpräparats ein Generikum abgeben, verrechnen sie zusätzliche Spesen.»
Der Reihe nach: Der Arzt verschrieb Renggli das Medikament Seropram. In der Apotheke gab man dem Kunden aber das Generikum Citalopram. Generika sind mit den Originalpräparaten austauschbare Nachahmermedikamente. Ihr Hauptvorteil: S...
Die Apotheker wenden einen neuen Trick an, um sich unrechtmässig zu bereichern», ärgert sich Balz Renggli (Name geändert). Denn: «Wenn sie an Stelle des verschriebenen Originalpräparats ein Generikum abgeben, verrechnen sie zusätzliche Spesen.»
Der Reihe nach: Der Arzt verschrieb Renggli das Medikament Seropram. In der Apotheke gab man dem Kunden aber das Generikum Citalopram. Generika sind mit den Originalpräparaten austauschbare Nachahmermedikamente. Ihr Hauptvorteil: Sie sind in der Regel erheblich günstiger.
In diesem Fall kostet eine Packung mit den Seropram-Tabletten Fr. 240.20. Das Generikum Citalopram ist demgegenüber mit einem Preis von 180 Franken einen ganzen Viertel billiger. Die Preisdifferenz kommt der Krankenkasse, dem Patienten und letztlich dem ganzen Gesundheitswesen zugute. Im ganzen Umfang. Das zumindest meinte Renggli.
Was er dann auf dem Kassenzettel sah, liess ihn stutzen: Die Apotheke verrechnete Renggli für den Ersatz des Originalmedikaments eine Generikataxe von Fr. 21.60.
Grund: Apotheker und Krankenversicherer haben vertraglich festgelegt, dass die Apotheker maximal 20 Taxpunkte (das entspricht Fr. 21.60) verrechnen dürfen, wenn sie dem Patienten an Stelle des verschriebenen Originalpräparats ein günstigeres Generikum abgeben. Je geringer der Preisunterschied der beiden Medikamente, desto tiefer die Taxe.
Mit der Taxe werden genau definierte Leistungen des Apothekers abgegolten. So muss er dem Patienten zuerst ein Generikum vorschlagen und dessen Zustimmung zum Nachahmerpräparat erhalten. Dann gilt es, den Ersatz auf Rezept, Rechnung und im Patientendossier zu vermerken sowie den Arzt zu informieren.
Wer mit demselben Rezept - lautend auf ein Originalpräparat - mehrmals in die gleiche Apotheke geht und das Generikum kauft, muss die Taxe nur beim ersten Mal entrichten. Und: Der Apotheker darf nur dann ein Generikum vorschlagen, wenn der Arzt nicht zwingend das Originalpräparat vorschreibt. Also nur, wenn auf dem Rezept der Vermerk «sic!» nicht angebracht ist.
Wermutstropfen: Hat der Apothekenkunde noch nicht die ganze Krankenkassenfranchise bezahlt, bleibt die Generikataxe an ihm hängen. In diesem Fall müsste der Kunde allerdings auch das teure Originalpräparat aus dem eigenen Sack bezahlen. Daher der Tipp: Lassen Sie sich vom Arzt möglichst von vornherein das Generikum verschreiben. Dann entfällt die Taxe und der Spareffekt wird maximal.
Internet-Adressen:
www.generika.cc
www.rx-generics.ch