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Die Gemeinschaft. Gegen aussen und im konkreten Fall gegenüber dem Pöstler haftet die Gemeinschaft; denn hier kommt die Werkeigentümerhaftung zum Tragen. Der Pöstler muss dabei nicht einmal ein Verschulden der Gemeinschaft (oder des verantwortlichen Eigentümers) nachweisen. Für die Haftung genügt es, wenn klar ist, dass der Unfall wegen des mangelhaften Unterhalts geschah.
Deshalb sollten Stockwerkeigentümer eine gemeinsame Gebäudehaftpflicht-Versicherung haben. Sie kostet für einen Wohnblock mit sechs Wohnungen 50 bis 120 Franken pro Jahr.
Der «Saldo»-Ratgeber «Die Regeln des Stockwerkeigentums» beleuchtet alle recht- lichen Aspekte dieser Wohnform – vom Kauf über die Kostenaufteilung bis zur Eigentümerversammlung. Bestellen Sie das Buch (2. Auflage, 211 Seiten, Fr. 27.–) mit der Karte auf Seite 24 oder auf www.ktipp.ch.
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