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29.09.2009
Sie sind sich ja allerhand gewohnt – die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Bern. Formulare, die kaum verständlich sind, eine Steueranleitung, die nur für weitere Verwirrung sorgt – und schliesslich Abrechnungen, die locker 15 Seiten umfassen können. Selbst dann, wenn der Steuerpflichtige kein eigenes Geschäft hat, nicht an einer Holding beteiligt ist und auch nicht an der Börse spekuliert.
Eine Abrechnung wirft Fragen au...
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