Alle Erben gemäss den Erbquoten. Sie und Ihre Kinder haben den Nachlass nach den gesetzlichen Erbquoten verteilt. Sie haben die Hälfte, jedes der Kinder einen Viertel der noch verbliebenen Vermögenswerte erhalten. Entsprechend müssen Sie nun 5000 Franken, Ihre Kinder je 2500 Franken der neu aufgetauchten Schuld übernehmen.

Achtung: Die Erben haften gegenüber den Gläubigern der verstorbenen Person solidarisch. Jeder Gläubiger kann also den vollen Betrag seiner Forderung bei irgendeinem der Erben eintreiben, egal wie hoch dessen Anteil am Schuldenberg ist. Wird ein Erbe dabei über seinen Anteil hinaus zur Kasse gebeten, kann er den zu viel bezahlten Teil von den anderen Erben einfordern.

(ch)