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15.10.2012
Die Haftpflichtversicherung des Autohalters. Laut Strassenverkehrsgesetz gilt in solchen Fällen: Ist der Halter des Autos für den Unfall haftbar oder erhielten er oder seine Insassen Hilfe, übernimmt seine Autohaftpflicht-Versicherung allfällige Schäden der Helfer. Sie haben also Anspruch darauf, dass die Versicherung Ihnen die Hose und die Reinigung der Jacke bezahlt. Sie können Ihre Schadenersatzansprüche direkt an die Versicherung des Fahrzeughalters richten.
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