Für das Oberlandesgericht Hamburg steht fest: Wer in Jugendzeitschriften für Klingeltöne wirbt, die man über eine teure Servicenummer aufs Handy laden kann, handelt sittenwidrig und verstösst gegen das Gesetz. Das Gericht bestätigt mit seinem Urteil die Auffassung des deutschen Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV).



Dieser ist gegen eine Firma eingeschritten, die in der Zeitschrift «Bravo Girl» für Handy-Klingeltöne und -Logos geworben hatte. Seine Klage begründete...