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03.10.2022
Bei Neonröhren handelt es sich um Leuchtstoffröhren. Sie enthalten heute kein Neon mehr, sondern Quecksilberdampf. Weil Quecksilber giftig ist, wird die EU sie ab Herbst 2023 verbieten. Der Verkaufsstopp wird dann auch für die Schweiz gelten, da sie die EU-Verbote übernimmt. Das betrifft Leuchtstoffröhren in allen Längen vom Typ T8 mit 26 Millimetern Durchmesser sowie T5 mit 16 Millimetern Durchmesser. Alte Neonröhren darf man so lange weiter benutzen, bis sie nicht mehr funktionieren. Als Alternative gibt es bereits heute LED-Leuchtröhren, die viel weniger Strom brauchen und bei der Entsorgung weniger problematisch sind.
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Alternative etwas komplizierter
Die neuen LED-Leuchtröhren sind nicht so einfach wie ihre Vorgänger, wo man nur die Wattzahl kennen muss. Bei den neuen muss man das Vorschaltgerät der Lampe kennen. Dieses befindet sich IN der Lampe. Das heisst, bevor man ein neues Leuchtmittel kauft, muss man seine Lampe aufschrauben, den genauen Typ & Marke des Vorschaltgerätes checken, dann mit einer Tabelle abgleichen, welches Leuchtmittel passt. Der Elektriker muss also zuerst zum Kunden, dann das passende Teil bestellen / holen, dann auswechseln (es gibt pro Typ viele verschiedene). Der Verkäufer muss den Kunden zuerst wieder nach Hause schicken. Oder: Lampe gleich ersetzen mit einer ganz neuen LED-Lampe (nicht nur Leuchtmittel auswechseln). Grüessli