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In einem richtungsweisenden Urteil hielt das Bundesgericht in Lausanne schon vor 35 Jahren fest: Ehepaare dürfen steuerlich nicht stärker belastet werden als Konkubinatspaare.
Es ist aber offenbar nicht ganz einfach herauszufinden, wie viele Ehepaare von diesem Problem überhaupt betroffen sind. Schon bei der Bundessteuer herrscht da eine gewisse Verwirrung. So sprach der Bund vor dem hauchdünnen Volks-Nein zur CVP-Initiative «gegen die Heiratsstrafe» im Februar 2016 von nur rund 80 000 betroffenen Doppelverdiener-Ehepaaren. Das war aber ziemlich falsch, wie die Regierung später beichten musste – worauf das Bundesgericht die Abstimmung annullierte. Sie wird möglicherweise wiederholt.
In der vergangenen Woche nun teilte der Bundesrat mit: «Von einer verfassungswidrigen steuerlichen Mehrbelastung sind geschätzte 450 000 Zweiverdienerehepaare und 250 000 Rentnerehepaare betroffen.» Doch er fügte sofort hinzu: «Diese Zahlen beruhen auf Annahmen und sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.»
Sicher ist hingegen: Seit dem Jahr 1991 zeigt die Kurve der Eheschliessungen in der Schweiz nach unten. Der Bund sollte sich also ein wenig beeilen, in Sachen Heiratsstrafe wirklich Klarheit zu schaffen. Sonst löst sich das Problem vorher von selbst.
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Und bitte Geld zurück
Und das seit 35 Jahren Zuviel bezahlte Geld möge der Bund bitte zurückbezahlen.