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Gaskartuschen gelten als Sonderabfall. Das Gas im Innern steht unter Druck. Wird die Hülle beschädigt, besteht die Gefahr, dass das Gas explodiert. Solche Kartuschen gehören nicht in den Hauskehricht. Verkaufsstellen sind laut Chemikaliengesetz verpflichtet, Gaskartuschen zurückzunehmen und fachgerecht entsorgen zu lassen. Sie können also darauf bestehen, dass Sie leere und halbleere Kartuschen abgeben dürfen.
Der Verband Swissrecycling rät zudem, bei der lokalen Sammelstelle nachzufragen. Je nach Gemeinde und Kanton sammeln diese Sonderabfall oder haben eine Sammlung für Druckbehälter.
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