«Wie kann ich kündigen?»
«Post lässt Gebühren explodieren», titelte der K-Tipp in seiner letzten Ausgabe. Danach stellten viele Leser Fragen zu den neuen Gebühren. Hier die Antworten.
Inhalt
K-Tipp 10/2004
19.05.2004
Marco Diener
Mir reichts. Ich löse mein Postkonto auf. Wie muss ich vorgehen?
Sie müssen schriftlich kündigen. Entweder mit einem Brief oder mit einem so genannten Aufhebungsformular. Dieses können Sie telefonisch bestellen oder auf der Post beziehen.
Muss ich beim Kündigen bestimmte Fristen einhalten?
Nein. Nur wenn auf einem Deposito-Konto mehr als 50000 Franken liegen, muss der Kunde eine sechsmonatige Kündigungsfrist einhalten. Ansonsten erfolgt die Auflösung innert we...
Mir reichts. Ich löse mein Postkonto auf. Wie muss ich vorgehen?
Sie müssen schriftlich kündigen. Entweder mit einem Brief oder mit einem so genannten Aufhebungsformular. Dieses können Sie telefonisch bestellen oder auf der Post beziehen.
Muss ich beim Kündigen bestimmte Fristen einhalten?
Nein. Nur wenn auf einem Deposito-Konto mehr als 50000 Franken liegen, muss der Kunde eine sechsmonatige Kündigungsfrist einhalten. Ansonsten erfolgt die Auflösung innert weniger Tage.
Kostet die Kündigung etwas?
Nein.
Kann ich mein Postkonto auflösen und meine Postsoleil-Fonds trotzdem bei der Post im Depot liegen lassen?
Nein. Wenn Sie Fonds bei der Post deponieren wollen, müssen Sie ein Konto bei der Post haben. Es ist egal, ob es sich dabei um ein Postkonto oder ein Deposito-Konto handelt. Falls Sie die Fonds verkaufen, wird keine Rückgabekommission fällig.
Die Post erhöht die Gebühren massiv. Warum unternimmt der Preisüberwacher nichts dagegen?
Der Preisüberwacher kann nur eingreifen, wenn eine Firma eine marktbeherrschende Stellung innehat oder ein Monopol besteht. Dies ist bei der Post im Bereich Zahlungsverkehr nicht der Fall.
Ich habe eine Railcard - eine Kombination aus Postcard und Halbtaxabo. Das Halbtaxabo ist noch bis im August gültig. Kann ich mein Postkonto trotzdem schon auflösen?
Ja. Allerdings ist das kompliziert, denn Sie müssen ein neues Halbtaxabo kaufen.
Dem Kündigungsschreiben an die Post legen Sie die Railcard sowie eine Kopie des neuen Halbtaxabos bei. Die Post leitet diese Unterlagen an die SBB weiter. Und Sie erhalten für die Zeit, in der Sie zwei Halbtaxabos bezahlt haben, von den SBB das Geld zurückerstattet.
Übrigens: Seit Anfang Jahr gibts keine neuen Railcards mehr.
Ich will nichts mehr wissen von der Post. Welche Bank empfehlen Sie mir, wenn ich meine Zahlungsaufträge schriftlich erteilen möchte?
Das können Sie in der nächsten Ausgabe lesen. Der K-Tipp macht einen grossen Gebührenvergleich zwischen Postkonto und Privatkonti der wichtigsten Banken.
Ich tätige meine Zahlungen online. Fahre ich mit der Post jetzt immer noch am günstigsten?
Nein. Der K-Tipp hat die Konditionen für einen Musterkunden in Ausgabe 5/04 verglichen. Damals belegten die Bank Coop, die Raiffeisenbanken und die Migrosbank hinter der Post die Ränge 2 bis 4. Mit der neuen Gebührenordnung fällt die Post hinter diese drei Banken auf Rang 4 zurück.
Wenn ich ein so genanntes Private-Set möchte, muss ich ein Deposito-Konto eröffnen. Muss ich auf dem Deposito-Konto einen Mindestbetrag parkieren?
Nein, ein Mindestbetrag ist nicht vorgeschrieben.
Welches Interesse hat denn die Post, dieses zusätzliche Konto zu führen?
Die Post hat kein Interesse mehr an Kunden, die nur den Zahlungsverkehr über sie abwickeln. Sie will ans grosse Geld. Deshalb privilegiert sie mit ihrer neuen Gebührenordnung die Inhaber von Deposito-Konti. Insbesondere diejenigen, die ein Vermögen von mehr als 7500 Franken bei der Post haben.
Kann ich vom Deposito-Konto aus ebenfalls Zahlungen tätigen und Bargeld beziehen?
Ja. Das Deposito-Konto ist zwar ein Spar- und nicht ein Zahlungsverkehrskonto. Trotzdem können Sie zehnmal pro Jahr gratis Zahlungen tätigen oder Bargeld beziehen. Danach kostet jede Transaktion 5 Franken.
Es ist also sehr wichtig, Postkonto und Deposito-Konto nicht zu verwechseln. Und auch nicht Postcard und Deposito-Card.
Nach dem Lesen der neuen Gebührenordnung ist mir nach wie vor einiges unklar: Muss ich für eine zusätzliche Postcard bezahlen?
Zu jedem Set gibts eine Postcard gratis. Wenn es sich um ein Partnerkonto handelt, sogar deren zwei. Wer kein Set hat, zahlt für jede Postcard 12 Franken pro Jahr.
Ab einem Gesamtsaldo von 7500 Franken erlässt die Post die Grundgebühr. Zählt der Saldo am Monatsende? Oder der Monatsdurchschnitt?
Es zählt der Monatsdurchschnitt.
Für den Gesamtsaldo werden auch Postsoleil- und Fremd-Fonds berücksichtigt. Zählen da alle fremden Fonds? Kann ich also beliebige Fonds aus dem Wertschriften-Depot meiner Bank zur Post «zügeln»?
Nein, es zählen nur diejenigen 30 Fremd-Fonds, die die Post - nebst den eigenen Postsoleil-Fonds - selber zum Kauf anbietet. Sollten Sie zufällig solche Fonds bei der Bank haben, können Sie diese zur Post «zügeln», sonst nicht.
Ärgern Sie sich über die neuen Gebühren für das Postkonto? Diskutieren Sie unter www.ktipp.ch.