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K-Tipp 13/2006
23.08.2006
Der Vermieter muss Ihnen das Mietzinsdepot herausgeben, sobald die Schlussabrechnung vorliegt. Um sie zu erstellen, müssen Sie dem Vermieter eine angemessene Zeit einräumen. Ein halbes Jahr ist eindeutig zu lang. Die Bank darf das Depot aber nur auszahlen, wenn sowohl Sie als auch der Vermieter mit der Rückzahlung einverstanden sind.
Macht er während eines Jahres seit der Rückgabe der Wohnung keine Ansprüche gegen Sie geltend, muss Ihnen die Bank das Depot ohne weitere Formalitäten auszahlen.
Möchten Sie nicht noch einmal ein halbes Jahr warten, können Sie bei der Schlichtungsbehörde auf Herausgabe des Depots klagen.
(bw)
Macht er während eines Jahres seit der Rückgabe der Wohnung keine Ansprüche gegen Sie geltend, muss Ihnen die Bank das Depot ohne weitere Formalitäten auszahlen.
Möchten Sie nicht noch einmal ein halbes Jahr warten, können Sie bei der Schlichtungsbehörde auf Herausgabe des Depots klagen.
(bw)
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