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17.06.2020
Offenbar bestreitet Ihre Bekannte nicht, dass das Velo Ihnen gehörte. Wenn sie behauptet, Sie hätten ihr das Velo geschenkt, müsste sie das beweisen können – etwa mit einem schriftlichen Schenkungsvertrag oder mit Zeugen. Gelingt ihr das nicht, muss sie das Velo zurückgeben.
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