Die Gerichte billigen ­einem privaten Vermieter in solchen Fällen bis zu 30 Tage zu. Diese Frist kann kürzer sein, wenn die ­Liegenschaft von einer professionellen Immobiliengesellschaft verwaltet wird oder wenn der Vermieter den Ersatzmieter bereits kennt.

Erhält der Vermieter erst einige Tage vor dem Auszug Kenntnis von einem Ersatzmieter, muss der bisherige Mieter wohl einen weiteren Monatsmietzins zahlen.