Inhalt
Quittungen von gekauften Waren sollte man wegen der Garantie mindestens zwei Jahre aufbewahren, Belege von Rechnungen zehn Jahre. Nie wegwerfen sollten Sie Quittungen von wertvollen Anschaffungen oder grösseren Reparaturen am Eigenheim sowie Pensionskassenunterlagen, medizinische Befunde, Arbeitszeugnisse, Belege über Erbschaften sowie Angaben zum Kontostand bei der Heirat.
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